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Verfassungsgericht in Laibach billigt Vereinbarung mit Kroatien

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Berichte Slowenien
In Slowenien ist heute eine wichtige Vorentscheidung für eine endgültige Lösung des Grenzstreits mit Kroatien gefallen. So erklärte der Verfassungsgerichtshof in Laibach das Schiedsgerichtsverfahren zur Streitschlichtung für verfassungskonform. Christian Wehrschütz berichtet:

Die Entscheidung der neun Verfassungsrichter in Laibach fiel klar aus: acht waren der Ansicht, dass die Vereinbarung mit Kroatien der slowenischen Verfassung entspricht, nur ein Richter stimmte dagegen. Der Gerichtshof folgte damit der Position der Regierung. Sie hatte argumentiert, dass die Grenz zwischen Slowenien und Kroatien grundsätzlich definiert sei, und durch das internationale Schiedsgericht nur konkretisiert werden müsse. In Slowenien wird nun ein Referendum über díe Vereinbarung mit Kroatien stattfinden; stimmt das Volk zu, soll dann das Parlament in Laibach den Vertrag ratifizieren. In Kroatien hat das Parlament bereits im November ratifiziert. Umstritten sind die Landgrenze und die Seegrenze in der Bucht von Piran und der Zugang zum offenen Meer vor der Bucht. Wegen des Streits hat Slowenien die EU-Beitrittsverhandlungen mit Kroatien ein Jahr lang blockiert.

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