Österreich hilft Montenegro bei der Justizreform
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Die Annäherung an die EU bringt für die 320 Richter und 80 Staatsanwälte in Montenegro große Umstellungen mit sich. Schließlich gilt es ein Justizwesen aufzubauen, das den besten europäischen Standards entsprechen soll. Zu den zentralen Reformen zählt die neue Strafprozessordnung; sie wird im August in Kraft treten. Wie in Österreich wird nun statt des Untersuchungsrichters der Staatsanwalt der Leiter des Vorverfahrens sein. Um diese Umstellung so reibungslos wie möglich durchführen zu können, haben Juristen aus Österreich etwa 30 Staatsanwälte in Montenegro trainiert. Geübt wurde an Hand konkreter Fälle. Zu den Trainern zählte der Richter Günther Walchshofer. Die Umstellungen, die die neue Strafprozessordnung für die Staatsanwälte mit sich bringt, erläutert Walchshofer so:
"Das beginnt bei den Vernehmungen; er muss selbst die Zeugen, den Verdächtigen vernehmen, er muss Vorkehrungen treffen, dass er zum Beispiel der U-Haft verhängt; d.h., er muss die erforderlichen Anträge stellen, die wiederum anders zu stellen sind, als unter dem alten Recht. Weiters muss er Vorkehrungen treffen, dass man eine Tatrekonstruktion oder dass man einen Lokalaugenschein durchführt, das waren alles Dinge, die früher der U-Richter erledigt hat."
16 Monate war Walchshofer im Auftrag des CLC, des „Centers for Legal Competence“ in Montenegro im Einsatz. Diese österreichische Nicht-Regierungs-Organisation ist spezialisiert auf die Reform der Justiz in Ost- und Südosteuropa. Drei von der EU finanzierte Projekte führte das CLC mit mehr als 60 Experten in Montenegro durch. Dazu zählt die Bewertung der Auslastung von Richtern und Gerichten. Auf diesem Weg mussten in Montenegro überhaupt erst brauchbare Methoden für eine Gerichtsstatistik geschaffen werden, betont Günther Walchshofer:
"Wir haben eine voll funktionsfähige IT; das gibt es in Montenegro nicht. Die Gerichtsstatistiken sind daher händisch erhoben worden, uneinheitlich, auf uneinheitlichen Formularen, dann unterschiedlich übermittelt an die Zentralbehörde und von dort dann entsprechend fehlerhaft ausgewertet worden. Es ist eine Reihe von Rechenfehlern aufgetaucht. Wir haben ein Modell entwickelt, das jetzt richtige und präzise Statistiken schaffen kann."
Für das Gerichtsjahr 2009 kommt dieses Modell nun erstmals zur Anwendung. Reformiert wurde mit österreichischer Hilfe auch der Kriterienkatalog für die Bestellung und Beförderung von Richtern. Sie können nun nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Positiv bewertet Walchshofer die Maßnahmen, die Montenegro gesetzt hat, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Dazu zählt die Bildung des Richterrates, der jedenfalls formell den Einfluss der Parteien auf Ernennung und Bestellung zurückgedrängt habe. Und wie sieht es mit der Anfälligkeit für Korruption in einem Land aus, in dem das monatliche Durchschnittsgehalt offiziell bei 470 Euro liegt? Dazu sagt Walchshofer:
"Richter verdienen gemessen am Durchschnittsgehalt relativ gut; ein Richter verdient zwischen 700 und je nach Gerichtstyp bei dem er beschäftigt ist, bis zu knapp 2.000 Euro. Das ist wesentlich mehr als das Durchschnittsgehalt. Von daher ist die zwangsläufige Anfälligkeit für Bestechlichkeit relativ gering."
Zum Abschluss der österreichischen Projekte ist heute auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner nach Montenegro gekommen. Die Unterstützung der Justizreformen am Balkan begründet Claudia Bandion-Ortner so:
"Allein im Jahr 2008 hat Österreich 77,5 Millionen Euro in Montenegro investiert; und es ist daher wichtig, dass die Abläufe in den Justizsystemen technisch und prozessual gleich sind, und daher die Risiken für die österreichischen Investoren abschätzbar sind. Das senkt auch die Kosten für den Eintritt unserer Unternehmen auf den strategisch sehr wichtigen Märkten in Südosteuropa."