Kroatien bei Lex Perkovic gegenüber der EU ein
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Drei Tage vor seinem EU-Beitritt am 1. Juli hatte Kroatien ein Gesetz verabschiedet, wonach der europäische Haftbefehl nur auf Straftaten angewandt wird, die nach dem Jahre 2002 begangen wurden; denn 2002 ist das Jahr, in dem der europäische Haftbefehl in Kraft trat. Mit dieser Einschränkung wollte Kroatien den ehemaligen hochrangigen kommunistischen Geheimdienstoffizier Josip Perkovic vor einer Auslieferung schützten. Perkovic machte auch im unabhängigen Kroatien Karriere, weil es wegen des Kroatien-Krieges praktisch zu keinem tiefgreifenden Systemwechsel kam. Von Deutschland wird Perkovic im Zusammenhang mit einem Mord an einem Exilkroaten im Jahre 1983 gesucht. Insgesamt soll der kommunistische Geheimdienst UDBA bis 1989 67 Morde an Exilkroatien begangen haben; davon 37 in Deutschland und einen in Österreich, und zwar 1975 in Klagenfurt. Wegen der sogenannten Lex-Perkovic sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits ihre Teilnahme an den EU-Beitrittsfeierlichkeiten in Kroatien ab; und die EU-Kommission drohte mit finanziellen Sanktionen und leitete ein entsprechendes Verfahren ein. Heute nun lenkte Kroatien offiziell ein. In Brüssel sagte Justizminister Orsat Miljenic, Kroatien werde im Eilverfahren im Parlament die Lex Perkovic ändern; der europäische Haftbefehl werde spätestens ab 1. Jänner 2014 ohne zeitliche Beschränkung angewandt werden, betonte Miljenic.