20260629 Science Arena Eu und individuelle Sanktionen
Sprecher: In Acht und Bann!
03_OT_Kettemann: Es ist natürlich jeder Einzelfall tragisch, aber wenn man das Gesamtbild anschaut, sind diese einzelnen Personen eher ein Beifang im Rahmen einer größeren europäischen Strategie des Versuchs, gegen eine hybride Gefahr von außen, nämlich russische Desinformationsoperationen, vorzugehen. Wir dürfen nicht bei aller Kritik an Einzelmaßnahmen vergessen, dass wir hier eine reale Gefahr haben. Wir haben eine reale Gefahr, dass Russland seit längerer Zeit beweisbar versucht in europäische, demokratische Prozesse zu intervenieren – dadurch, dass sie etwa AI-Agents nutzen, dass sie in sozialen Medien Narrative verbreiten, die die europäische Gesellschaft destabilisieren wollen.
02_Musik_Schubert: ab 29 Sekunden
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Sprecher: Die EU-Sanktionen als demokratiepolitischer und rechtsstaatlicher Streitfall
02_Musik_Schubert: ab 40 Sekunden
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Sprecher: Von Daphne Hruby und Christian Wehrschütz
02_Musik_Schubert: ab 59 Sekunden
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Text: Im Herbst 2024 hat der Rat der Europäische Union – in welchem die Fachminister der Mitgliedsländer zusammentreffen – in Abstimmung mit der EU-Außenbeauftragten einen rechtlich verbindlichen Beschluss in Kraft gesetzt. Sein Zweck und zugleich Titel:
Sprecherin: Restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
Text: In diesem Sinne sollen Menschen, die wiederum im Sinne der russischen Föderation agieren, mit Sanktionen belegt werden, die dem Sinne der „öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Union“, wie es wortwörtlich im Beschluss steht, zuwiderlaufen. Zentral ist dabei ein Vorwurf: Die Verbreitung russischer Desinformation, beziehungsweise „Informationsmanipulation“, wie es im Dokument heißt. Was konkret alles unter „Informationsmanipulation“ fällt, respektive, was alles darunter fallen kann, ist nicht klar definiert. Doch dazu etwas später mehr.
Derart Beschuldigte werden auf eine Liste gesetzt, die derzeit 65 natürliche Personen umfasst. Das Ansinnen, sich gegen feindliche Aktivitäten zur Wehr zu setzen, ist verständlich und gemäß Fachleuten auch nötig. Der Inhalt des Beschlusses und vor allem seine potentiellen wie auch bereits sichtbaren Folgekosten, sind es allerdings wert, einen genaueren Blick darauf zu werfen.
02_Musik_Schubert: ab 3,31 Minuten: Nun ertönt die Musik in energischem Ton
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Sprecher: Prolog: „Das Verfahren ist nun einmal eingeleitet, und Sie werden alles zur richtigen Zeit erfahren.“
02_Musik_Schubert: ab 3,50 Minuten: Hier wieder der Chorus des Stücks
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Text: Dieses Zitat stammt aus Franz Kafkas „Der Prozess“. Mit diesem fiktiven Roman ist der EU-Beschluss in seiner Vehemenz natürlich nicht vergleichbar – im darin vorgesehenen Instanzenzug gibt es aber durchaus Parallelen zu finden. Als „kafkaesk“ bezeichnet Matthias Kettemann vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck demnach auch die Verfahrenslogik. Präziser ausgedrückt, stößt dem Völkerrechtler die Reihenfolge auf, die der Rat der Europäischen Union bei einer Sanktionierung praktiziert. Zwar hätten Betroffene das Recht, juristisch dagegen vorzugehen…
04_OT_Kettemann: …nur das ist eine Ex-Post-Kontrolle und keine Kontrolle davor.
Text: Soll heißen: Es gibt keine gerichtliche Beweisaufnahme, die überprüft und anschließend entscheidet, ob die Listung eines Menschen gerechtfertigt ist oder nicht. Dieses Urteil obliegt einzig und allein dem Rat der Europäischen Union – und damit Politikerinnen sowie Politikern. Zur Sanktion vorgeschlagen werden die Betroffenen entweder von einem EU-Mitgliedsland oder der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik in der Europäischen Union. Richter sind nicht Teil des Prozesses.
05_OT_Kettemann: Es ist nicht ein gerichtliches Verfahren, es ist kein Strafverfahren, wo man schon am Anfang informiert wird, dass man da verdächtig wird und die Möglichkeit hat, sich von Anfang an zu wehren. Die Sanktionen sind ein politisches System und kein rechtliches System, weil man mit Blick auf die großen Risiken russischer Desinformation – die hat man seitens der EU gesehen und hat gesagt: Wir möchten hier im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik bestimmte Sanktionen vorsehen. Wie gesagt: Es ist ein politisches System mit einer Ex-Post-Kontrolle, mit Defiziten jedenfalls im Verfahrensschutz.
Text: Kafkaesk ist der Prozess der Sanktionen auch deshalb, weil Betroffene mehrmals wiedergelistet werden können, selbst wenn das Gericht der Europäischen Union – das in solchen Fällen als Erstinstanz fungiert – eine Listung als unrechtmäßig aufgehoben hat, schildert Verfassungsjurist Heinz Mayer.
06_OT_Mayer: Also es gibt Fälle, da sind Leute drei, viermal erfolgreich bei Gericht und die werden immer wiedergelistet für die nächste Periode. Und zwar macht man das so, dass man entweder im Sachverhalt ein neues Detail zum Anlass nimmt – also zum Beispiel, der hat einen Vortrag gehalten, wo er die russische Föderation gelobt hat vor 2012 oder 2009, oder was weiß ich – oder man ändert die Rechtslage ganz geringfügig. Auch das kommt vor. Und daher gibt es Leute, die laufen an die Wand, die haben fast keine Chance, sich da wieder herauszuwinden.
Text: Auf einen solchen Fall werden wir später noch genauer eingehen.
Unabhängig davon, wie oft jemand auf die Liste gelangt – ein Gerichtsverfahren hat keine aufschiebende Wirkung, gibt Heinz Mayer zu bedenken. Die Sanktionen treten augenblicklich in Kraft, sobald ein Mensch auf der Liste steht.
07_Musik_Floyd: „Welcome to the Machine“ von Pink Floyd, von Anfang an: Man hört das Signal einer Maschine, der Klang, der ertönt, wenn man einen falschen Knopf gedrückt hat. Dann eine Art Ventilator im Hintergrund, der angeworfen wird und metaphorisch an einen Katalysator gemahnt.
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Text: Was das konkret bedeutet, führt folgendes Beispiel vor Ohren. Eingeleitet abermals mit einem Zitat aus Franz Kafkas Feder.
Sprecher: Kapitel Eins: „Wollen Sie Ihren großen, verfluchten Prozeß dadurch zu einem raschen Ende bringen, daß Sie mit uns, den Wächtern, über Legitimation und Verhaftbefehl diskutieren?“
07_Musik_Floyd: ab 45 Sekunden: Man hört nun den Instrumentalteil einsetzen.
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Sprecher: Oder: Der Fall Jacques Baud.
08_Insert_Baude: Ja, guten Tag.
Text: Meldet sich Jacques Baud aus seiner Wohnung in Brüssel. Der pensionierte Oberst hat in der Schweizer Armee gedient und dort während des Kalten Kriegs im Nachrichtendienst gearbeitet, außerdem verantwortete er zwischen 2009 und 2011 den Bereich „Politik und Richtlinien für friedenserhaltende Operationen“ bei den Vereinten Nationen in New York und fungierte bis 2017 bei der NATO als Abteilungsleiter in Brüssel für die Verhinderung der Verbreitung von Kleinwaffen. Seit Dezember 2025 ist Jacques Bauds bewegtes Leben um ein Kapitel reicher: Er soll prorussische Propaganda und Verschwörungstheorien verbreitet haben. Wegen dieses Vorwurfs findet er sich seither auf der Sanktions-Liste des Rates der Europäischen Union.
09_OT_Baude: Das heißt, im Kurzen, ich habe keinen Zugriff zu meinen Bankkonten und ich darf nicht innerhalb der EU reisen. Ihr seht, ich habe das ein bisschen als eine Farce gesehen am Anfang, ehrlich gesagt, weil, ich verstand nicht den Grund, warum.
Text: Jacques Baud erzählt, er habe zwar sofort mit anwaltlicher Hilfe einen Antrag zur Auszahlung eines Geldbetrages gestellt, um Lebensmittel einkaufen und seine Krankenversicherung sowie Miete bezahlen zu können. Doch sei das eben ein bürokratischer Prozess gewesen, der seine Zeit gebraucht habe.
10_OT_Baud: Das heißt, zwischen dem 15. Dezember und Ende März habe ich kein Geld zur Verfügung gehabt. Ich habe exklusiv mithilfe von Nachbarn, von Freunden gelebt. Ich habe sehr schnell eine Hilfe, das heißt mit Ernährung, Lebensmitteln bekommen und das hat natürlich geholfen.
Text: Der EU-Beschluss gestattet Sanktionierten einen Betrag zur – Zitat: „Befriedigung der Grundbedürfnisse“. Bewilligen muss diesen allerdings zuerst das Mitgliedsland, in dem der Sanktionierte lebt. In Jacques Bauds Fall war und ist das Belgien. Nach drei Monaten Wartezeit sei ihm eine Art Taschengeld für die nötigsten Ausgaben zugestanden worden. Alles, was darüber hinaus geht – etwa, wenn er einen neuen Kühlschrank brauchen würde oder höhere Kosten aufgrund einer Erkrankung entstünden – müsste er einen weiteren Antrag einreichen und damit den ganzen Bürokratie-Prozess aufs Neue durchlaufen.
Die Einschränkungen betreffen das gesamte Leben – so auch den juristischen Beistand, erklärt Gabriel Lansky – Geschäftsführender Partner der Kanzlei „Lansky, Ganzger, Goeth und Partner“ in Wien sowie Rechtsanwalt von Jacques Baud. Zwar muss jedem Betroffenen eine Verteidigung gewährt werden. Zugleich unterstreicht Gabriel Lansky: Eine Sanktion wirke sehr wohl…
11_OT_Lansky: …auch auf die Vertretungsmöglichkeit, weil auch das muss ich mir bewilligen lassen, dass mich jemand vertritt und das bezahlt wird. Sie wirkt umfassend. Und sie hat keine andere Zwischenlösung als die, dass eine meistens sehr langsame Behörde entscheiden muss, ob diese Zahlung oder jene Zahlung bewilligt wird. Und in der Zwischenzeit ist sogar die Zuwendung durch einen Bettelvorgang eine Zueignung von Vermögen an einen Sanktionierten, die verboten wäre.
Text: In Paragraphen gegossen findet sich dieser Punkt in Artikel 8 des Beschlusses, wo festgeschrieben steht:
Sprecherin: Es ist verboten, sich wissentlich oder vorsätzlich an Aktivitäten zu beteiligen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß diesem Beschluss bezweckt oder bewirkt wird, auch wenn mit der Beteiligung an solchen Tätigkeiten dieser Zweck oder diese Wirkung nicht absichtlich angestrebt wird, es aber für möglich gehalten wird, dass sie diesen Zweck oder diese Wirkung hat, und diese Möglichkeit billigend in Kauf genommen wird.
Text: Einem Menschen zu helfen, dem prorussische Aktivitäten vorgeworfen werden, das kann als Unterstützung eben solcher Aktivitäten geahndet werden – auch dann, wenn diese Unterstützung nicht beabsichtigt ist, erklärt Heinz Mayer. Diese Art Sippenhaftung berge großes Sprengpotential in sich, denn davon könnten auch Anwälte oder Steuerberater betroffen sein, kritisiert der Verfassungsjurist, der an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien lehrt und zahlreiche Institutionen berät – darunter auch die Kanzlei Lansky und Partner.
Und das sei das Problem mit diesem EU-Beschluss: Er sei sehr weitreichend und zugleich schwammig formuliert. Eine toxische Mischung.
12_OT_Mayer: In Deutschland gibt es eine heftige Debatte zu dieser Thematik, weil hier natürlich viele Anwälte betroffen sind, die Personen, die von Sanktionen betroffen sind, beraten und dann plötzlich ins Visier der Sanktionsbehörden kommen und damit aber auch der nationalen Aufsichtsbehörden.
Text: Gerne hätten wir all diese heiklen Fragen mit einem Vertreter des Rats der Europäischen Union oder des Europäischen Auswärtigen Dienstes sowie der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas oder der österreichischen Außenministerin Beate Meinl-Reisinger besprochen – zu einem Interview war keiner von ihnen bereit.
Die EU lässt lediglich über eine ihrer Sprecherinnen für Außen- und Sicherheitspolitik – Anitta Hipper – ausrichten, die allerdings auch nicht spricht, sondern uns wiederum über eine andere Sprecherin, die aber ebensowenig spricht, schriftlich antwortet:
Sprecherin: Ratsbeschlüsse basieren auf dem Rechtsstaat. Sobald eine Person gelistet wurde, wird sie von der EU über ihre Listung informiert, entweder direkt oder durch die Veröffentlichung einer Mitteilung. Sie hat das Recht, beim Rat Stellungnahmen abzugeben und die Streichung ihrer Listung zu beantragen. Darüber hinaus hat jede gelistete Person das Recht, eine rechtliche Anfechtung einzureichen und die Listung vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten.
07_Musik_Floyd: ab 1,02 Minuten: „Welcome my son. Welcome to the machine.“
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Text: Auf den kafkaesken Email-Verkehr, den wir mit den EU-Behörden und dem österreichischen Außenministerium geführt haben, kommen wir am Ende dieser Science-Arena auch noch zu sprechen.
07_Musik_Floyd: ab 1,20 Minuten: „It’s allright, we know where you’ve been.“
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Text: An dieser Stelle sei angefügt: Ein Anwalt wurde den Sanktionierten stets bewilligt und: Die Kanzlei Lanksy und Partner wird weder von den EU-Behörden noch der österreichischen Politik behelligt – obwohl sie mehrere Betroffene anwaltlich vertritt.
Der Europäische Gerichtshof ist die zweite Instanz, vor die Sanktionierte ziehen können, erläutert Gabriel Lansky. Der Jurist kennt den Europäischen Gerichtshof gut. Er ist auch mit der Menschenrechtskonvention, kurz MRK, bestens vertraut. Gerade deswegen zähle Jacques Baude auch zu seinen Klienten.
13_OT_Lansky: Ich bin jetzt 50 Jahre lang als Anwalt tätig und habe in zahllosen Fällen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Medien in Sachen Artikel 10 MRK, also Meinungsäußerungsfreiheit, erfolgreich vertreten. Und ich habe dort gelernt in den vielen Jahren, dass es einen Kernsatz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gibt, der da heißt: Meinungen können falsch sein, sie können schockierend sein, aber sie dürfen verbreitet werden. Und dieser Grundsatz hat mich geprägt, 50 Jahre lang. Darum war ich auch im Vorstand von Reporter ohne Grenzen und darum kämpfe ich seit 50 Jahren auch für Medien, für Meinungsäußerungsfreiheit. Und das ist im Übrigen auch der Grund, warum ich mich entschlossen habe, den Herrn Baud pro bono zu vertreten und kein Geld zu verlangen, weil ich wirklich der Meinung bin, dass das ein extremes Beispiel einer Fehlentwicklung in der Europäischen Union ist.
Text: Doch was wird Jacques Baud nun eigentlich konkret vorgeworfen? Der Rat der Europäischen Union stellt die Begründungen in jedem Sanktionsfall online zur Verfügung. Jacques Baud wird zur Last gelegt, regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen gewesen zu sein und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. Und zwar:
Sprecherin: Indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten. Daher ist Jacques Baud verantwortlich für die Umsetzung oder die Unterstützung von Maßnahmen oder Politiken, die der Regierung der Russischen Föderation zugeschrieben werden und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, und zwar durch die Beteiligung an Informationsmanipulation und Einflussnahme.
Text: Jacques Baud weist diese Vorwürfe strikt von sich. Der ehemalige UNO- und Nato-Mitarbeiter kontert: Er habe mehrmals Einladungen russischer Medien erhalten.
14_OT_Baud: Und ich habe das abgelehnt. Und ich habe erklärt: Ich habe nichts gegen Russland, ich habe auch nichts gegen die Ukraine übrigens, aber ich will eine analytische Arbeit liefern und ich will nicht meine Analyse instrumentalisieren lassen. Und ich will nicht, dass es als Propagandamittel benutzt wird.
Text: Jacques Baud erachtet die Anschuldigung wie auch die ganze Sanktionierung als absurd. Basis dafür seien – so der Oberst – lediglich neun Artikel und die habe er nicht mal selbst geschrieben, sondern sie seien über ihn verfasst worden.
15_OT_Baud: Das sind Sachen, die mich irgendwie erwähnen. Die Anklage von der Europäischen Union wird von keiner der neuen Dokumente belegt oder dokumentiert.
Text: Ob diese neun Artikel tatsächlich alleinige Basis der Sanktionierung sind und ob die Anschuldigung in Jacques Bauds Fall gerechtfertigt ist, lässt sich nicht unabhängig überprüfen. Denn die Belege liegen uns Journalisten nicht vor. Die EU teilt uns auf Anfrage lediglich schriftlich mit:
Sprecherin: Die Beweise werden nur der gelisteten Person oder ihrem rechtlichen Vertreter gemäß den Datenschutzgesetzen übermittelt.
Text: Wir können den Sachverhalt also von außen weder bestätigen noch entkräften. Was wir allerdings können: einen Blick in Jacques Bauds Bücher werfen. Eines davon haben wir gelesen: „Putin: Herr des Geschehens?“ ist 2022 auf Französisch und 2023 auf Deutsch erschienen. Die aktuellste Auflage kam in diesem Jahr heraus.
Über die Ergebnisse dieser Recherche wird nun Christian Wehrschütz berichten. Ausgestattet mit dem Hintergrundwissen eines langjährigen Ukraine-Korrespondenten, eines Kenners des Landes und seines Verhältnisses zu Russland und als Beobachter vor Ort, der 2014 sowohl auf der Halbinsel Krim als auch in Lugansk und Donezk war. Dort also, wo nach der Majdan-Revolution die kriegerischen Ereignisse ihren Ausgang nahmen.
Wehrschütz: Die erste Schwäche des Buches liegt darin, dass der Autor es seit dem Erscheinen vor vier Jahren verabsäumt hat, die Entwicklungen seit damals einzuarbeiten. So heißt die Kapitelüberschrift auf Seite 198: „Strebt Wladimir Putin danach, sich die Ukraine anzueignen oder sie zu zerstören?“ Die erste knapp Antwort, die Jacques Baud gibt, besteht in einem klaren „Nein“. Völlig ignoriert wird, dass Russland seit damals vier Oblasts – und zwar Lugansk, Donezk, Cherson und Zaporishija – annektiert hat; sie sind nach der russischen Verfassung nun Teil Russlands.
Unkritisch übernimmt Baud Putins Vorwurf, ultranationalistische ukrainische Milizen hätten im Donbass, „Völkermord“ begangen. Im Jahre 2014 war ich viele Monate in den Gebieten der Oblasts von Lugansk und Donezk unterwegs, auch dort, wo zunächst ukrainische Ultranationalisten die Kontrolle ausübten. Über ihr Verhalten hörte ich viele Klagen, sogar dass die deutschen Besatzer im Zweiten Weltkrieg besser gewesen seien als diese Ultranationalisten. Doch den Tatbestand des Völkermordes konnte ich nicht feststellen, zumal mit diesem Wort in der Ukraine und in Russland auch leichtfertig umgegangen wird.
Selektiv ist auch die Argumentation des Schweizers bei der Rechtfertigung der Annexion der Krim, wobei er den Begriff „Annexion“ wörtlich als „westliches Narrativ“ bezeichnet, das auf einem „Umschreiben der Geschichte“ basiert.
Mein Fazit lautet: Das Buch des Schweizers vermittelt, nicht nur wegen seiner fehlenden Anpassung an die weitere Entwicklung seit dem Jahre 2022, den Eindruck von Einseitigkeit; denn eine kritische Bewertung der Politik Russlands und Vladimir Putins ist – wenn überhaupt – nur rudimentär vorhanden. Trotzdem bleibt die Tatsache bestehen, dass Jacques Baud in so manchen Passagen – etwa bei der NATO-Osterweiterung und beim Umgang mit ukrainischen Ultranationalisten – zurecht die westliche Doppelmoral und die Mitverantwortung für die Entfremdung mit Russland kritisiert.
16_Insert_Mangott: Auch wenn ich mit Jacques Baud fast überhaupt nicht übereinstimme, muss ich sagen, das ist nicht der Punkt.
Text: Schaltet sich Gerhard Mangott in die Diskussion ein. Der an der Universität Innsbruck forschende Politikwissenschaftler beschäftigt sich seit knapp 40 Jahren mit Russland, der Auflösung der Sowjetunion und der Sicherheit in der Region.
Der entscheidende Punkt sei nicht, was er und andere von Andersdenkenden wie Jacques Baud halten. Und auch nicht…
17_OT_Mangott: …ob die Recht haben oder ob sie nicht Recht haben. Der Punkt ist, dass sie das, wovon sie überzeugt sind, aus welchen Gründen auch immer, vertreten dürfen müssen – öffentlich, in Büchern, in Artikeln, in Fernsehsendungen. Und diese Leute mundtot zu machen, sozusagen bis auf ihre Existenzgrundlage hinzuwirken – nämlich, dass diese vernichtet wird – das ist für mich etwas Autoritäres, etwas Manipulatives, etwas zutiefst Verstörendes. Also jeder darf sagen oder jeder soll sagen können, wovon er überzeugt ist. Er wird selber sofort gerichtet gewissermaßen auf dem Schlachtfeld der Debatte, wenn das, was er sagt, haltlos ist oder wenn es sozusagen, wie bei Jacques Baud, oft nur eindeutig prorussisches Argumentieren ist.
Text: Gerhard Mangotts Credo lautet daher:
18_OT_Mangott: Man muss sie mit Argumenten stellen – das gilt auch für die europäische Union. Wenn ich eine bestimmte Meinung als gefährlich einstufe, dann argumentiere ich gegen sie und verbiete nicht denjenigen, der diese Meinung hat, oder sanktioniere ihn, wenn er eine Äußerung darüber macht. Das ist für mich der völlig falsche Ansatz: Nicht zu glauben, dass Argumente in einer Debatte die größte Wirkungsmacht und die größte Stärke haben – haben wir Angst vor Debatten?
Text: Hier in der Science-Arena sicher nicht. Daher folgt an dieser Stelle nun sogleich der Konter von Matthias Kettemann – Experte für Völkerrecht und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck. Er meint: Man dürfe nicht naiv sein und unterschätzen, wie viel Schaden Desinformationen in Europa anrichten können. Nichtsdestoweniger betrachtet auch der Rechtswissenschaftler die derzeitige Praxis der EU-Sanktionen kritisch.
19_OT_Kettemann: Dass man das Verfahren im Kampf gegen Desinformation anwendet, hat gewisse systemische Mängel und insbesondere der individuelle Rechtsschutz wird dort nicht ausreichend gesichert, trotz der Reform in den letzten Jahren. Das ist nicht ideal, so sollte es im Rechtsstaat nicht laufen. Aber dennoch würde ich nicht meinen, dass wir deswegen fundamental an der Bedeutung des Kampfes gegen Desinformation als europäische Aufgabe zweifeln dürfen.
Text: Zweifeln muss erlaubt sein, hält Gerhard Mangott entgegen. Und es müsse nicht nur erlaubt sein – es sei vielmehr zentraler Bestandteil der Wissenschaft und einer aufgeklärt-demokratischen Gesellschaft.
20_OT_Mangott: Rosa Luxemburg hat 1918 klar gesagt, die Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Und es ist die Gefahr, dass hier gerade auf der Ebene der Politik der Einzelstaaten, aber eben auch auf der Ebene der Europäischen Union, definiert wird, was zulässiges Narrativ ist und was nicht zulässiges Narrativ ist. Und das ist etwas, das passiert, ohne dass die von Sanktionen betroffenen Personen ein rechtsstaatliches Verfahren bekommen und Beweise vorgelegt bekommen, dass tatsächlich die Grundrechte geschützt werden. Und das ist eine höchst, wie soll ich sagen, beunruhigende Entwicklung. Weil man nicht weiß: Wo fängt das an, wo hört das auf. Und da ist sicherlich ein Versuch, den Meinungskorridor so weit wie möglich einzuengen.
Text: Auf der anderen Seite meinte Philosoph Karl Popper 1945: Eine allzu tolerante Gesellschaft könne auch Gefahr laufen, intoleranten Bestrebungen Tür und Tor zu öffnen und sich damit selbst zu demontieren. Gleichzeitig sei es aber auch möglich, im Kampf um Toleranz, selbst intolerant zu werden. Nicht ohne Grund bezeichnete Popper seine Abhandlung als: Paradoxon.
21_Musik_Orff: „Oh Fortuna“ von Carl Orff aus der Camina Burana, von Beginn an: „Oh Fortuna. Velut Luna. Statu variabilis“.
Chor macht Pause, Schnitt und:
Text: Wem ist das Schicksal gewogen, das so wandelbar ist wie der Mond? Und wie wird aus Schicksal Selbstermächtigung?
21_Musik_Orff: ab 24 Sekunden: Der Chor singt leise: „Sors immanis et inanis. Rota tu volubilis…“
Leise Chorpassage unter Sprecher legen
Sprecher: Kapitel Zwei:
Text: Abermals tituliert durch Franz Kafka:
Sprecher: „Es gibt darin keinen Irrtum“
21_Musik_Orff: kurz hochfahren
Sprecher: Oder doch? Was heißt eigentlich „Desinformation“?
Text: In dem EU-Beschluss ist viel von „Desinformation“, „Informationsmanipulation“ und „hybrider Bedrohung“ die Rede. Diese Begriffe sind wesentliches Fundament des Dokuments und zugleich Begründung für die Listung von Menschen. Während die darauf folgende Sanktion weitreichend ist, bleibt der anklagende Sachverhalt diffus, räumt Matthias Kettemann vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck ein.
22_OT_Kettemann: Es gibt in den Beschlüssen keine klare Definition, was hybride Kriegsführung ist, was Desinformation ist, weil diese Begriffe rechtlich sehr sehr schwer fassbar sind. Desinformation wird regelmäßig verstanden als strategisch lancierte falsche Informationen. Das heißt Informationen, die falsch sind oder inkomplett sind und die ein spezifisches Ziel verfolgen. Es stimmt aber auch, dass die Begriffe schwammig sind.
Text: Problematisch ist dabei nicht nur die fehlende Definition, sondern auch der Nachweis von Desinformation. Wie Matthias Kettemann geschildert hat, handelt es sich dabei um falsche Informationen, die bewusst als solche unter die Leute gebracht werden, um ein gewisses Ziel zu erreichen – etwa Verwirrung zu stiften oder das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben. Es ist also die Intention, die den Ausschlag gibt. Doch wer kann diese eruieren? Wenn politische Instanzen ohne greifbare Definition, aber dafür umso handfesteren Sanktions-Konsequenzen in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen, betrete man heikles Terrain, warnt Politikwissenschaftler und Osteuropaexperte Gerhard Mangott.
23_OT_Mangott: Die Gefährdung ist jedenfalls nicht kalkulierbar. Bestimmt jetzt die Europäische Kommission und zunächst einmal, bevor der Rat das entscheidet, Kaja Kallas darüber, was gesagt werden darf und was nicht? Wenn wir in diese Richtung gehen, dann sind wir unseren Ruf nicht wert, nämlich demokratische Staaten zu sein, wo die Meinungsfreiheit akzeptiert wird.
Text: Hinzu kommt: Wer kann schon mit Sicherheit sagen, welche Theorie sich am Schluss als richtig erweist und welche als falsch? Gerade in so volatilen Situationen wie einem Krieg verändert sich der Wissensstand permanent. Der Kampf um die Informationshoheit gehört dabei ebenso dazu wie schöngefärbte und zum eigenen Vorteil verzerrte Narrative. Wenn man nun also beginnt, bestimmte Informationen von vornherein zu verbieten oder als „russisches Narrativ“ zu zensieren und Menschen, die derartige Meinungen von sich geben, zu sanktionieren – wie können etwaige Fehler dann jemals als solche erkannt und korrigiert werden?
Als russisches Narrativ galt vor nicht allzu langer Zeit auch noch die Theorie, die Nord Stream 2-Pipeline sei im September 2022 von Ukrainern gesprengt worden. Mittlerweile wurde aus dem ehemals verpönten russischen Narrativ eine faktenbasierte Annahme. Deutsche Strafverfolgungsbehörden haben Haftbefehle gegen sieben Ukrainer erlassen. Ob sich die Vorwürfe als richtig erweisen, werden die Gerichte entscheiden.
24_Insert_Schliefsteiner: Es gibt sozusagen ja dann teilweise Berichterstattungen, Analysen, die dem gängigen Bild, dem Mainstream, wenn man so will, widersprechen, aber dann sozusagen sich als richtiger oder zumindest näher an den Fakten herausstellen.
Text: Auf der anderen Seite gebe es aber eben auch Informationen, die von russischer Seite gestreut und kritiklos von bestimmten Plattformen übernommen werden, gibt Paul Schliefsteiner zu bedenken – studierter Jurist und Direktor des „Austrian Center for Intelligence, Propaganda and Security Studies“.
25_OT_Schliefsteiner: Dann haben wir natürlich in unserer jetzigen Medienlandschaft das Thema, dass eben sozusagen je mehr ich Desinformation, also bewusst gesteuert mit einem Ziel in das System reinpumpe, die Bevölkerung sozusagen nicht mehr weiß, was sie wirklich glauben soll. Wir haben diese Polarisierungseffekte. Und da es natürlich irrsinnig schwer ist, das irgendwie zu bekämpfen und es dann auch realweltliche Auswirkungen haben kann, kommen wir aber wirklich in das große Problem hinein: Wer legt jetzt fest, dass es Desinformation ist, was verbreitet wird – nämlich bewusst falsch und mit einer Zielrichtung.
Text: Die europäischen Staaten stecken hier in einem Dilemma, analysiert Paul Schliefsteiner. Gerade in den digitalen Medien zirkulieren zahlreiche Falschinformationen, die Russland in die Hände spielen. In die Hände spielen könne es Russland aber ebenso, wenn man aus blindwütiger Sorge heraus bestimmte Aspekte nicht mehr anspricht, weil sie Russland in die Hände spielen könnten. Nur weil Russland etwas sagt, bedeutet das noch nicht automatisch, dass es falsch ist, wie das Beispiel von Nord Stream-2 zeigt. Zugleich sollte man daraus nicht den Umkehrschluss ziehen, dass alle Informationen aus Russland richtig sind, mahnt der Direktor des „Austrian Center for Intelligence, Propaganda and Security Studies“. Doch genau diesem Trug könnten Menschen aufsitzen, wenn sie das Gefühl bekommen, man enthalte ihnen Sachverhalte vor.
26_OT_Schliefsteiner: Wenn das im sonstigen Diskurs nicht mehr vorkommt und auch nicht wenn es vielleicht kritisch ist, dann haben wir, glaube ich, schon immer diese Thematik, dass die Leute glauben: Okay, die eine Seite, die ihnen sozusagen das, was der sogenannte Mainstream zum Beispiel erzählt, die dem widerspricht, die erzählen die reine Wahrheit. Weil der Mainstream lügt und sozusagen dann immer weiter sich weg entfernen und grundsätzlich das Gegenteil von dem annehmen, was in den regulären Nachrichten kommt, sage ich jetzt mal.
Text: So entsteht eine gespaltene Informationsbasis. Je nach Standpunkt werden nur mehr bestimmte Medien konsumiert. Zu dieser Situation haben aber auch die traditionellen Medien ihren Beitrag geleistet, moniert Sabine Schiffer – deutsche Medienpädagogin, Sprachwissenschaftlerin und Leiterin des Instituts für Medienverantwortung. Denn auch sie haben bestimmte Erzählungen bevorzugt und Fachleute, die diese vertraten, eingeladen und jene, die widersprachen, oftmals außen vor gelassen oder als „umstritten“ tituliert. Wer so vorgestellt wird, hat keine Chance, vom Publikum neutral wahrgenommen zu werden. So etwas könne auch den wissenschaftlichen Diskurs beschädigen, warnt Sabine Schiffer. Wenn sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Furcht in eine bestimmte Ecke gestellt zu werden, nicht mehr trauen, dem vorherrschenden Bild zu widersprechen…
27_OT_Schiffer: Das wäre das Ende der Wissenschaft. Ich prüfe eine Hypothese und am Ende neigt man vielleicht dazu, die Informationen einzubeziehen, die die Hypothese bestätigen. Deswegen muss ich am Ende die Gegenthese prüfen. Ich muss also auch im Journalismus, aber auch in der Wissenschaft, ja sozusagen alle Möglichkeiten überlegen, kritisch hinterfragen, vielleicht haben wir noch was vergessen. Und wenn ich dann aufgrund einer Frage schon in den Verdacht gerate, ich arbeite für den oder den, sind wir ständig in irgendwelchen Schubladen, bevor ich schon einen Satz oder eine Frage zu Ende gesprochen habe.
28_Insert_Mangott: Ich meine, es gibt nichts Dümmeres als diesen Begriff des Putin-Verstehers.
Text: Auftritt Gerhard Mangott – Politikwissenschaftler und Experte für internationale Beziehungen und Sicherheit in der postsowjetischen Region an der Universität Innsbruck.
29_OT_Mangott: Ich wäre froh, wenn ich Putin verstehen könnte. Verstehen ist doch eigentlich das Wesensmerkmal der wissenschaftlichen Tätigkeit. Aber wenn das schon negativ konnotiert wird, indem er dann zum Putin-Versteher wird, geraten wir gänzlich ins Absurde. Und noch einmal: Etwas erklären, heißt nicht es zu rechtfertigen, etwas zu verstehen, heißt nicht für etwas Verständnis zu haben. Aber dass das zwei verschiedene Dinge sind, das wird in der sozialen Medienagitation und auch darüber hinaus weitgehend vergessen.
Text: Das sind keine Zukunftsszenarien, keine Fiktion. Gerhard Mangott wurde ganz real in digitalen Kanälen und auch von einigen Journalisten als Putin-Versteher gebrandmarkt.
30_OT_Mangott: Und da bin ich ja nicht der Einzige, sondern das passiert mit sehr, sehr vielen. Und das ist Hetze, das ist Diffamierung und das ist etwas, was der wissenschaftlichen Arbeit nicht gerecht wird und was die Integrität von Personen zutiefst verletzt. Und da denke ich, wenn so etwas passiert, dann sind alle Grenzen überschritten, dann ist ein wissenschaftlicher Diskurs nicht mehr möglich. Und das ist auch wirklich mein Vorwurf an die deutsche Osteuropawissenschaft, die zu großen Teilen nicht mehr diskursfähig ist, dass sie monopolisiert, was Wahrheit ist, was gesagt werden darf und was nicht.
Text: Gerhard Mangott betont: Er habe sich nie auf eine Seite geschlagen und sowohl die Informationen aus Russland als auch aus der Ukraine stets mit Sorgfalt und der nötigen Distanz betrachtet. Wenn ihm nun aber als Wissenschaftler, der über Russland forscht, untersagt wird, Blicke in das Land und seine Logik zu werfen, dann könne er seine Tätigkeit an den Nagel hängen und sich um einen anderen Beruf umschauen.
31_OT_Mangott: Ein Beispiel: Wenn ich jetzt behaupten würde, die NATO hat sich erweitert, ohne feindliche Absichten zu haben gegenüber Russland, dann kann ich das als Interpretation stehen lassen. Aber ich muss dann gleichzeitig fragen: Sieht Russland das anders? Und wenn Russland das anders sieht, was es gesehen hat und sieht, dann muss ich fragen: Wie wirken solche Prozesse auf die Meinungsbildung, auf die Politikgestaltung in Russland selbst?
Text: Nur wer weiß, was in russischen Köpfen vorgeht, kann entsprechend darauf reagieren, sagt der Politikwissenschaftler und unterstreicht zugleich:
32_OT_Mangott: Russland ist sehr repressiv, ist eine repressive Diktatur. Medien, zahlreiche Medien wurden verboten, zahlreiche NGOs wurden verboten oder geächtet. Politische Aktivisten, Politiker wurden ins Exil gedrängt, wurden ins Gefängnis gesteckt, sind dort wie Alexei Nawalny auch gestorben, auch wenn man über ihn geteilter Meinung sein kann, er ist Opfer eines repressiven Justiz- und Politikapparates geworden. Also zu sagen, in Russland ist es alles viel freier, ist völlig absurd. Dagegen sind die Verhältnisse in der Europäischen Union geradezu vorbildlich.
Text: Und das sollten sie auch bleiben: das Aushängeschild für Meinungsfreiheit und Demokratie, appelliert Gerhard Mangott und meint: Mit dem weitreichenden EU-Beschluss zu „Informationsmanipulation“ höhle man diese Prinzipien nun aber aus.
Auf jeden Fall betrete man rechtlich neuen Boden, attestiert Andreas Pollak – Experte für Wirtschaftsstrafrecht und Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei „Petsche Pollak“ in Wien. Zugleich betrete man diesen neuen Boden aber auch deswegen, weil sich das Umfeld verändert hat.
33_OT_Pollak: Also erstens mal: Wir haben hier ein dynamisches Gebiet, wo man bei so einem Bereich: Was ist zu sanktionieren, gegen was will sich die Europäische Union mit Sanktionen wehren und was nicht – das bewegt sich ja sehr. Das heißt, das ist so schnell, dass es auch schwierig ist, an einem langen Kriterienkatalog, glaube ich, öffentlich zu diskutieren. Wenn der Wunsch ist, schnell zu sein, dann leidet die öffentliche Diskussion darunter. Jetzt rein wertungsneutral gesagt. Und der zweite Punkt ist: Wenn ich das Wort Desinformation aufgreife, was das ist? In Wahrheit müsste man sich über das wahrscheinlich sehr, sehr lange und sehr fundiert unterhalten und sehr viel Zeit in Definitionen investieren und man müsste auch wahrscheinlich sehr lange sich damit auseinandersetzen, auf welcher Basis so eine Desinformation stattfindet.
Text: In diesem Zwiespalt steckend, schieße die EU gerade über das Ziel hinaus und heble zuvor geltende Rechtsprinzipien aus – wie den in Dubio pro Reo-Grundsatz, der im Zweifel für den Angeklagten entscheidet – sagt Andreas Pollak.
Das sieht das österreichische Außenministerium anders. In einer schriftlichen Stellungnahme wird uns mitgeteilt:
Sprecherin: Alle Sanktionsmaßnahmen, einschließlich der individuellen Listungen von Personen und Entitäten, werden durch den Rat der Europäischen Union laufend überprüft, um sicherzustellen, dass sie weiterhin aktuell sind und zum Erreichen der Ziele des jeweiligen Sanktionsregimes beitragen. Gelisteten Personen und Entitäten steht zudem das Rechtsschutzsystem der Europäischen Union zu Verfügung, um eine allfällige Verletzung ihrer Grundrechte geltend zu machen.
34_Insert_Lansky: Der Rat ignoriert aktivst die Entscheidungen der Gerichte der europäischen Union und lässt die Leute nicht von der Leine runter, auf die er sie gebracht hat.
Text: Entgegnet Rechtsanwalt Gabriel Lansky und eröffnet damit unterstützt durch Franz Kafkas Worte:
35_Musik_Smith: „Revenge“ von Patti Smith, von Anfang an: Man hört den instrumentellen Beginn
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Sprecher: Kapitel Drei: „Das Verfahren ist alles, das Urteil ist nichts“ – oder der Fall der Familie Pumbianski.
35_Musik_Smith: ab 1,20 Minuten: Some digital delay had obscured. And phased my view of the wicked hand you played. All the sands and hands of time have run out.“
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Text: „Die digitale Verzögerung hat verdeckt, welch böses Spiel du mit mir getrieben hast. Doch jetzt ist die Zeit abgelaufen.“
35_Musik_Smith: ab 1,50 Minuten: „I do know how to replace it with: Revenge! Oh, sweet revenge“.
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Text: Patti Smith dürstet es nach Rache. Dieses Gefühl mag bei einigen vorhanden sein – juristische Kategorie dürfe es aber keine werden, mahnt Verfassungsjurist Heinz Mayer.
Seit Russland im Februar 2022 die Ukraine angegriffen hat, sieht sich auch die EU bedroht. Darauf mit Sanktionen zu reagieren, sei legitim, sagt Heinz Mayer. Die Frage sei allerdings auch: Welches Opfer wird im Namen der Wehrhaftigkeit gefordert?
36_OT_Mayer: Also das Ziel zu sanktionieren, ist okay. Da kann man dafür oder dagegen sein, aber ich glaube, da kann man nicht sagen, das ist unvertretbar. Aber wie man es macht, ist das Problem. Dass man die undifferenzierte Regelung anwendet, dann gleich im Einzelfall ohne nähere Begründung und dass man dann europäische Gerichtsentscheidungen unterläuft, indem man eine neuerliche Listung vornimmt mit fadenscheinigen Ausreden, da ist jetzt ein anderer Sachverhalt, da ist jetzt die Regelung anders. Das ist das Problem.
Text: Inzwischen habe sich die Stimmungslage derart aufgeheizt, dass manche nur mehr rot sehen, sobald sie das Wort „russisch“ in Kombination mit „Desinformation“ oder „hybrider Bedrohung“ hören, attestiert Heinz Mayer. Das führe allerdings auch dazu, dass diese Menschen dann nicht mehr bereit oder auch gar nicht mehr in der Lage dazu sind, zu hinterfragen, ob die angewandten Mittel überhaupt noch verhältnismäßig sind.
Und hier kommen wieder die Mehrfach-Listungen von Personen ins Spiel. Ein Beispiel schildert Gabriel Lansky. Der Rechtsanwalt vertritt nicht nur Jacques Baud, sondern auch die russisch-schweizerische Familie Pumbianski.
37_OT_Lansky: Dimitri Pumbianski, ist ein führender Industrieller im Bereich Pipeline-Produktion und Wagonbau gewesen. Und wegen seiner früheren wirtschaftlichen Stellung, insbesondere im Zusammenhang mit zwei Firmen, wurde er gelistet unter der Annahme, er sei ein führender Geschäftsmann in einem für den russischen Staat relevanten Wirtschaftssektor. Jetzt hat er das verkauft, es gehört ihm nichts mehr. Sein Sohn, der ist ein Genfer und lebt dort seit Jahr und Tag. Der, genauso wie sein Vater, wurden, und zwar der Sohn aufgrund der familiären Nähe zu seinem Vater und der Annahme, er würde von ihm profitieren, wurden sanktioniert.
Text: Pipeline-Produktion ist tatsächlich ein staatsrelevanter Industriezweig. Gerade im Energiebereich achtet die russische Regierung darauf, alles möglichst nahe bei sich zu halten. Der Verdacht, dass eine in diesem Sektor tätige Familie enge Verbindungen zum Kreml unterhält, ist also nachvollziehbar. Allerdings hat das Europäische Gericht dies im Falle Pumbianski anders beurteilt – und das gleich mehrfach.
38_OT_Lansky: Der Dimitri, also der Vater, hat vor dem Gericht der Union bereits dreimal mit unserer Hilfe gewonnen. Im 24er-Jahr, im 25er-Jahr und noch einmal im 25er-Jahr. Der Sohn, der Alexander, hat zweimal gewonnen. 2023 und 2025. Da hat das Gericht gesagt: Die vom Rat behaupteten Gründe deiner Nähe zu Russland sind einfach nicht ordentlich belegt. Daraufhin ist der Rat hergegangen und hat in einem Halbsatz das Kriterium geändert und hat ihn neu gelistet.
Text: In Fall der Pumbianskis für sechs Monate, wie sein Rechtsanwalt Gabriel Lansky berichtet. Jacques Baud wiederum sei für ein Jahr sanktioniert – die Länge variiere je nach Tatbestand, erklärt der Jurist. Danach muss der Rat der Europäischen Union überprüfen, ob der Vorwurf noch aktuell und eine weitere Listung gerechtfertigt ist.
Gerne hätten wir auch diesen Fall und generell den genauen Listungs-Prozess mit den zuständigen EU-Behörden besprochen. Doch, wie bereits mehrmals erwähnt: Sie waren zu keinem Interview bereit. In einer schriftlichen Stellungnahme lässt Anitta Hipper – Sprecherin für EU-Außen- und Sicherheitspolitik – uns über eine Kollegin ausrichten:
Sprecherin: Beweismappen basieren in der Regel auf einer Vielzahl von Informationsquellen. Der Rat ist frei, alle Beweise zu verwenden, die er für relevant hält. Die Informationen, die zur Listung von Personen und Einrichtungen verwendet werden, durchlaufen einen gründlichen Prozess, um ihre rechtliche und politische Robustheit zu überprüfen, bevor eine Entscheidung des Rates getroffen wird.
Text: Wir haben die EU-Behörde gefragt, wie diese Beweisführung genau erfolgt und aus welchen Quellen die Belege stammen – Antwort haben wir darauf keine erhalten.
Es folgt: Kapitel 4. Untermalt von Giuseppe Verdis Klängen und einem Zitat aus Franz Kafkas Gedankenwelt.
39_Musik_Verdi: „Dies irae“ von Giuseppe Verdi, von Anfang an: Nur kurz den Musikauftakt, dann gleich:
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Sprecher: „Es ist so, glauben Sie es doch“. Oder: Was bringt der EU-Sanktions-Beschluss?
39_Musik_Verdi: ab 16 Sekunden: „Diiiiiies illa“, dann Paukenschlag des Orchesters
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Text: Einen rechtlichen Paukenschlag allemal, darin sind sich die für diese Sendung befragten Fachleute einig. Schon alleine deswegen, weil Sanktionierte ohne vorherige Warnung auf die Liste gelangen. Das ist auf der einen Seite verständlich – denn eine angekündigte Sanktion verliert ihre Schlagkraft, wenn Betroffene noch schnell sich und ihre Schäfchen ins Trockene bringen können.
39_Musik_Verdi: Musik nochmals kurz hochfahren.
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Text: Auf der anderen Seite stehen Sanktionierte aber von einem Moment auf den anderen ohne Geld und Absicherung da. Sie finden sich im gesellschaftlichen Out. Und sich aus diesem wieder herauszumanövrieren, ist – wie Sie vernommen haben – schwierig sowie langwierig.
40_Musik_Verdi: Musik nochmals kurz hochfahren.
Text: Doch wie gelangt ein Mensch eigentlich auf die Liste – und warum der eine schon und der andere nicht? Denn während man sich bei dem einen fragen kann, warum dieser darauf steht – wundert man sich mitunter beim anderen: warum dieser eigentlich nicht? Das sei von außen oft nicht nachvollziehbar, bestätigt Heinz Mayer. Und genau an diesem Punkt hakt auch die Kritik des Verfassungsjuristen an der EU-Sanktionspraxis ein.
41_OT_Mayer: Die Rechtsstaatlichkeit verlangt Vorhersehbarkeit von Folgen des Handelns und Gewaltentrennung. Und beides wird hier verletzt. Durch diese vagen Begriffe kann man schwer einschätzen: Wann wird man jetzt sanktioniert oder wann übertritt man jetzt diese Regelungen. Und die Durchbrechung der Gewaltentrennung ist deshalb ein Problem, weil der Rat sowohl die generellen Regelungen schafft wie auch die Listung der Betroffenen. Das heißt, er vollzieht sie gleichzeitig. Und nach dem Gewaltentrennungs-Prinzip sind Gesetzgebung – also die Schaffung von generellen Regeln – Vollziehung und Gerichtsbarkeit zu trennen. Das ist hier einmal nicht gegeben. Das ist nicht getrennt. Und das bedeutet, dass der Rat Regelungen schafft und dann sich gleichzeitig sagt: So und die finden Anwendung. Und das ist eine schwere Durchbrechung des Gewaltentrennungs-Prinzips und der Rechtsstaatlichkeit.
Text: Der Vorschlag zur Listung einer Person kann entweder von der EU-Außenbeauftragten kommen oder durch einen EU-Mitgliedsstaat angeregt werden. Auf nationaler Ebene in den Prozess miteingebunden sind das Außen-, das Innen- und das Finanzministerium. Der Vorschlag wird dann im Rat der Europäischen Union – in dem die Fachminister der EU-Länder tagen – diskutiert und auch dort entschieden. Der Beschluss muss dabei einstimmig erfolgen, wobei sich Minister auch der Stimme enthalten können. Im Fall Jacques Baud hat Österreich für die Sanktionierung gestimmt. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Außenministerin Beate Meinl-Reisinger im April 2026 hervor.
Im Rat der Europäischen Union wurde in Abstimmung mit der EU-Außenbeauftragten – die die die gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik koordiniert – das Sanktions-Dokument erlassen. Im Rat finden die Diskussionen zur Listung statt. Und im Rat fällt dann letztendlich auch das Urteil – allerdings ohne Richter, ohne Gerichtsprozess und ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten. So viel Macht in Rates-Hand – dem Verfassungsjuristen sträuben sich dabei die Haare.
42_OT_Mayer: Das Sanktionsregime bewegt sich außerhalb des Rechtsstaates. Das muss man ganz offen und deutlich sagen. Man hat das Bestreben, möglichst alle zu erfassen, lückenlos alle zu erfassen, die irgendwie mit diesem Angriffskrieg in Verbindung gebracht werden können. Und das macht man leider nicht durch differenzierte Regelungen, sondern man macht das durch Regelungen, die sehr, sehr weit gefasst sind.
Text: Heinz Mayer sieht hier in einigen Fällen auch das Recht zur freien Meinungsäußerung und damit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Der Europäische Auswärtige Dienst und das österreichische Außenministerium betrachten das anders. Das Büro von Beate Meinl-Reiniger teilt uns abermals schriftlich mit:
Sprecherin: Grundrechte werden nicht schrankenlos gewährt. Sie können unter bestimmten, gesetzlich genau festgelegten Bedingungen beschränkt werden. Auch die Meinungsäußerungsfreiheit kann gesetzlich eingeschränkt werden, um die Rechte anderer, die öffentliche Ordnung und Sicherheit, vor allem auch die demokratische Grundordnung zu schützen. Dies kann der Europäischen Menschenrechtskonvention selbst entnommen werden.
Text: Doch auf welcher Basis erfolgt die Listung einer Person und wie eingehend werden die Informationen zuvor in den zuständigen Behörden auf nationaler und europäischer Ebene geprüft? Auch darauf erhalten wir keine klaren Antworten, nur die Versicherung, dass man dabei präzise vorgehe.
Andreas Pollak von der Rechtsanwaltskanzlei „Petsche Pollak“ kennt beide Seiten. Denn der Wirtschaftsjurist vertritt sie auch beide: Sowohl Menschen, die sanktioniert werden, als auch Unternehmen, die sich von Firmen fernhalten wollen, die dem russischen Staat und seinem weitreichenden Tochtergesellschafts-Komplex zuzurechnen sind. Letzteres stellt für viele Betriebe eine große Herausforderung dar.
43_OT_Pollak: Jetzt muss man auch sagen, dass die österreichischen Unternehmen ja auch nicht im Schnitt eine Rechtsabteilung mit 20 Mitarbeitern haben, wo dann einer sich den ganzen Tag mit dem Bereich Sanktionen auseinandersetzt, sondern eben wesentlich kleinteiliger organisiert sind und dann ist es natürlich wesentlich schwieriger, damit umzugehen. Das ist ein großes Thema.
Text: Leichtfertigt durchgewunken werden die Sanktionen aber wohl nicht, meint Andreas Pollak. Auf der anderen Seite schildert der Rechtsanwalt:
44_OT_Pollak: Ich habe auch regelmäßig mit Mitarbeitern der Europäischen Kommission zu tun, die auch persönlich natürlich über Ressourcenmangel klagen und sagen, sie haben zu wenig Zeit, zu enge Vorgaben, wann Ergebnisse zu produzieren sind. Wenn man wiederum die Beamtinnen in Österreich und anderen Mitgliedstaaten fragt, die sagen auch dasselbe: Es ist zu wenig Zeit, es ist sehr viel Druck, man muss dann relativ schnell Dinge durchwirken, man hat zu kurze Stellungnahmenfristen und hat kaum Möglichkeiten, qualitativ hochwertigen Einfluss zu nehmen. Das hört man von allen Seiten. Wer dann tatsächlich die Entscheidung trifft oder wie dann der Entscheidungsprozess tatsächlich zustande kommt, erschließt sich zumindest für mich nicht als Außenstehender.
Text: Matthias Kettemann – Wissenschaftler am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck – hat grundsätzlich Vertrauen in die Arbeit europäischer und nationaler Behörden. Zugleich identifiziert der Jurist aber auch Mängel in der Sanktions-Praxis.
45_OT_Kettemann: Was ich mir auf jeden Fall wünschen würde, ist, dass das Verfahren weiter geöffnet wird, dass man bei den Beschlüssen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – zumindest, wenn es um Individuen geht – viel mehr informiert wird über die Grundlagen des entsprechenden Beschlusses, dass hier zumindest den Betroffenen die Möglichkeit einer Akteneinsicht gegeben wird. Das heißt, hier muss auf jeden Fall darauf geachtet werden, hier mehr Beweise einzuführen und die Möglichkeit, hier besseren Rechtsschutz zu einem früheren Zeitpunkt zu erlangen.
Text: Desinformation – ein an sich schwierig zu definierender Begriff. Wie also lässt sich das schwer Fassbare juristisch festnageln, ohne dabei in schwammig-gefährliche Gefilde zu geraten?
Heinz Mayer erkennt die Herausforderung und dennoch ist der Verfassungsjurist überzeugt: Besser als jetzt könne man den EU-Beschluss und den Prozess der Sanktionierungen allemal gestalten.
46_OT_Mayer: Aber das kostet natürlich Zeit. Das kostet auch juristisches Knowhow. Da muss man sich genau überlegen, wie man die Dinge formuliert. Wie das halt bei Gesetzgebung ist: Man muss sich überlegen, wo will ich hin, was will ich erfassen und wie kann ich das am besten so umschreiben, damit ich das erfasse, aber nicht darüber hinausgehe. Man müsste es präzisieren. Also, man kann das so lassen, aber man müsste die einzelnen Tatbestände, die zur Sanktionierung führen, präziser umschreiben.
Text: Heinz Mayer vermisst eine breite gesellschaftliche Debatte über das äußerst heikle Thema. Diese Debatte müsste vor allem auch in den traditionellen Medien stattfinden – und zwar seriös und ausgewogen, resümiert Sabine Schiffer – Leiterin des Instituts für Medienverantwortung.
47_OT_Schiffer: Wir sind an sehr wichtigen Scheidepunkten. Und alle Dinge, die wir jetzt erörtert haben und viele, die wir noch nicht erörtert haben, die zeigen uns eigentlich gerade, wo so die Knackpunkte sind und die Problemstellen, die jetzt in dem Moment eigentlich entschieden werden.
Text: Ganz in diesem Sinne – nämlich im Sinne journalistischer Transparenz – folgt nun der Epilog. Eingeleitet erneut durch ein Zitat Franz Kafkas:
Sprecher: „Wir sind nicht dazu bestellt, Ihnen das zu sagen. Gehen Sie in Ihr Zimmer und warten Sie“, oder: Unsere Erfahrungen mit den Behörden
Wehrschütz: Gegen Ende dieser knapp einstündigen Science-Arena werden sich die geschätzten Hörerinnen und Hörer vielleicht fragen, warum von der EU und vom österreichischen Außenministerium nur so wenige und noch dazu so dürre Stehsätze auf Sendung gelangt sind. Der Grund liegt in der Reaktion beider Institutionen auf unsere Interviewanfragen. In meiner 40-jährigen Laufbahn als Journalist habe ich viele derartige Anfragen gestellt, und dabei auch so manche Ausflüchte gehört. Doch die Reaktion des österreichischen Außenministeriums war einzigartig. So stellte ich zunächst mündlich eine grundsätzliche Anfrage an das Kabinett von Beate Meinl-Reisinger, und betonte, dass wir alternativ auch mit einem diplomatischen Experten einverstanden wären. Nach einigen Tagen erhielten wir – noch ehe wir überhaupt konkrete Fragen stellen konnten – eine nichtssagende schriftliche Stellungnahme mit dem Hinweis, dass es nur das und kein Interview geben werde.
Hruby: Den kafkaesken Anfrage-Hürdenlauf gegenüber der EU-Institutionen habe zu Beginn wiederum ich übernommen. Dieser beinhaltete Emails an die Presseabteilung des Rates der Europäischen Union, Nachrichten an den Europäischen Auswärtigen Dienst und Anfragen an dessen Leiterin, genauer gesagt an das Medienbüro der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas. Der Europäische Auswärtige Dienst verfügt über ein Team von 9 Pressesprecherinnen und Pressesprechern. Sprechen wollte allerdings kein einziger und keine einzige vor dem Mikrofon.
Wehrschütz: Nach längerem Hin und Her wurden wir schließlich an eine zuständige Sprecherin verwiesen, die jedoch auch nicht mit uns sprach und auch nicht direkt mit uns schrieb. Das übernahm wiederum eine andere Sprecherin, die zwar ebenfalls nicht sprach, aber uns zumindest ausrichten ließ, wir könnten unsere Fragen schriftlich übermitteln.
Hruby: Wir stellten also mehr als 20 Fragen. Schließlich wollten wir das Thema mit größter Sorgfalt, Ausgewogenheit und Fairness beleuchten. Schriftliche Antworten erhielten wir dann zwar – jedoch gingen diese nicht auf unsere komplexen Fragen ein. Sie blieben Großteils an der Oberfläche und bestanden vielfach aus Verweisen auf lange EU-Dokumente, in denen wir selbst nachlesen könnten. Wie der Prozess zur Sanktionierung von Personen, die der russischen Informationsmanipulation und destabilisierender Handlungen beschuldigt werden, genau abläuft, warum der eine Mensch auf die Liste gelangt und der andere nicht, von wem die Beweise dafür stammen und wie eingehend die Vorwürfe überprüft werden, wissen wir bis heute nicht. Auch nicht, wie involvierte nationale Behörden wie das österreichische Außenministerium damit umgehen. Es bleibt hinter verschlossenen Türen und damit für die Öffentlichkeit im Dunkeln.
Wehrschütz: „Demokratie stirbt in Dunkelheit“ – lautet ein geflügeltes Wort. An seinem Totenbett soll Johann Wolfgang von Goethe „Mehr Licht“ gefordert haben. Die Authentizität dieser Worte ist umstritten. Unstrittig ist, dass EU und Außenministerium mit ihren Reaktionen keinen Beitrag dazu geleistet haben, dass Demokratie und Informationsfreiheit in Europa heller erstrahlen.
Sprecher: In Acht und Bann! Die EU-Sanktionen als demokratiepolitischer und rechtsstaatlicher Streitfall. Von Daphne Hruby und Christian Wehrschütz. Redaktion: Martin Haidinger.