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Sebastian Kurz in Kiew und die Beziehungen zur Ukraine

Fernsehen
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Berichte Ukraine

Bundeskanzler Sebastian Kurz in heute in Kiew. Auf dem Programm stehen Treffen mit Präsident Petro Poroschenko, Außenminister Pawlo Klimkin und dem Bürgermeister von Kiew, Vitali Klitschko. Der Kurz-Besuch von Sebastian Kurz ist politisch heikel, weil die Teilnahme des russischen Präsidenten Wladimir Putin an der Hochzeit von Außenministerin Karin Kneissl in Kiew für böses Blut gesorgt hat. Putin ist wegen der Annexion der Krim und des Krieges in der Ostukraine das Feindbild, das auch auf Österreich abfärbt, insbesondere wegen der Russland-Affinität der FPÖ aber nicht nur deshalb; Österreich stand den Russland-Sanktionen stets kritisch gegenüber und galt und gilt als Aufenthaltsort so mancher Oligarchen, die in der Ukraine ebenfalls nicht populär sind. Abgesehen vom politischen Image gibt es zwischen Kiew und Wien nur wenige offene Fragen; eine davon ist die Tatsache, dass der Fall Peter Seisenbacher, der in Wien wegen des Vorwurfs von Sexualdelikten mit Minderjährigen vor Gericht verantworten soll, sich aber dem Prozess durch Flucht entzogen hat; aus Kiew berichtet unser Korrespondent Christian Wehrschütz:

Mehr als sieben Monate nachdem sich Peter Seisenbacher seinem Prozess am Landesgericht in Wien durch Flucht entzogen hatte, wurde der Judo-Doppelolypiasieger in Kiew am ersten August des Vorjahres auf der Basis eines internationalen Haftbefehls verhaftet. Doch die Auslieferung an Österreich scheiterte, weil der vorgeworfene Mißbrauch von Minderjährigen unter Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses bis zum Jahre 2004 erfolgt sein soll und damit nach ukrainischem Recht verjährt war. Das Justizministerium in Kiew ermöglichte es Österreich, die zwei Pässe des Ex-Sportlers für ungültig zu erklären; damit war eine Ausreise Seisenbachers praktisch unmöglich. Außerdem beschied die ukrainische Migrationsbehörde im Oktober, dass Seisenbacher bereits die mögliche Aufenthaltsdauer von 90 Tagen überschritten habe und daher das Land verlassen müsse. Doch daraus wurde nichts; denn Seisenbacher, für den weiter die Unschuldsvermutung gilt, berief gegen die Ausweisung; diese Vorgangsweise erläutert in Kiew der stellvertretende Justizminister Sergij Petuchow:

"Herr Seisenbacher hat bei einem ukrainischen Gericht um Asyl angesucht, weil er ein Opfer der politischen Verfolgung in Österreich werden könnte. Diese Möglichkeit gibt es in jedem Land und die Prüfung dieser Frage dauert eine bestimmte Zeit. Nach meinen Informationen verzögern Herr Seisenbacher und sein Anwalt die Behandlung dieses Sache; die letzte Sitzung des Gerichts dazu hätte Ende August stattfinden sollen, doch dazu erschienen weder Seisenbacher noch sein Rechtsanwalt, daher wurde die Verhandlung vertagt. Wir sehen keine politische Verfolgung in Österreich; daher kann man das als Rechtsmißbrauch betrachten, doch diese Möglichkeit besteht, und das Gericht muss diesen Antrag auf Asyl behandeln. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, kann eine Ausweisung nach Österreich erfolgen."

Noch im September soll sich das Gericht erster Instanz neuerlich mit dem Fall befassen; selbst wenn diese Verhandlung stattfinden sollte, und selbst wenn das Gericht den Asylantrag ablehnt, ist mit einer raschen Abschiebung nicht zu rechnen; denn Seisenbacher und sein ukrainischer Anwalt können dagegen berufen, so dass mit einem raschen Abschluss des Verfahrens und einer Rückkehr von Peter Seisenbacher nach Österreich in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.

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