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Kiew zum Fall Seisenbacher

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Berichte Ukraine
Im Fall des ehemaligen Judo-Sportlers Peter Seisenbacher ist keine rasche Entscheidung über seine Auslieferung durch die Ukraine an Österreich zu erwarten. Seisenbacher wird in Österreich sexueller Mißbrauch an zwei minderjährigen Sportlerinnen zur Last gelegt. Aus Kiew berichtet unser Korrespondent Christian Wehrschütz:

Zur ersten Verhandlung Ende Dezember in Wien kam Seisenbacher nicht; schließlich wurde er in Kiew Anfang August aufgespürt, nach 40 Tagen aber aus der Auslieferungshaft entlassen; nun prüft das Justizministerium, ob der EX-Judoka doch ausgeliefert werden kann; aus Kiew berichtet Christian Wehrschütz

Das Justizministerium in Kiew hat heute eine erweiterte Stellungnahme des österreichischen Justizministeriums zum Fall Seisenbacher bekommen aber noch nicht bearbeitet; diese Stellungnahme dient nun als Grundlage für die Bewertung der österreichischen Anklage nach ukrainischem Recht; dazu in Kiew der stellvertretende Justizminister Sergij Petuchow:

"Die Straftatbestände sind unterschiedlich im österreichischen und im ukrainischen Strafrecht; wir müssen das noch einmal qualifizieren nach ukrainischem Strafrecht."

Davon hängt auch ab, welche Verjährungsfrist zum Tragen kommt, und das ist wiederum für eine allfällige Auslieferung entscheidend. Seisenbacher soll die letzte Tat 2004 begangen haben. Er kann eine Auslieferung aber auch vor ukrainischen Gerichten bekämpfen, daher ist offen, wann das juristische Tauziehen enden wird.
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