Ukrainische Justiz zum Fall Seisenbacher
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Berichte Ukraine
Berichtsinsert: Christian Wehrschütz aus Kiew
Inserts: Sergij Petuchow, stellvertretender Justizminister der Ukraine
Gesamtlänge: 1’53
Das Justizministerium in Kiew hat heute eine erweiterte Stellungnahme des österreichischen Justizministeriums zum Fall Seisenbacher bekommen; sie dient nun als Grundlage für die Bewertung der österreichischen Anklage:
"Die Straftatbestände sind unterschiedlich im österreichischen und im ukrainischen Strafrecht; wir müssen das noch einmal qualifizieren nach ukrainischem Strafrecht."
Unterschiedlich sind auch die Verjährungsfristen. In der Ukraine gilt bei schweren Verbrechen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren, bei besonders schweren von 15 Jahren. Im Falle Seisenbacher wandte die Generalprokuratur in Kiew die kürzere Frist an und befürwortete daher die Enthaftung im Einklang mit dem Justizministerium, weil Seisenbacher die letzte Tat 2004 begangenen haben soll; doch die Enthaftung hat noch einen anderen Grund:
"Nach Artikel 16 des Europäischem Auslieferungsübereinkommens und nach der ukrainischen Gesetzgebung darf die vorläufige Auslieferungshaft in keinem Fall mehr als 40 Tage vom Zeitpunkt der Verhaftung an dauern."
Diese Verhaftung erfolgte am ersten August in dieser Wohnung in Kiew. Nun wird die Staatsanwaltschaft neuerlich den Fall prüfen:
"Das Justizministerium trifft die Entscheidung; wir sind nicht gebunden an die Stellungnahme der Generalprokuratur. Aber der Herr Seisenbacher kann immer zu Gericht gehen, um diese Entscheidung zu bekämpfen."
Selbst bei einer Entscheidung im Sinne Österreichs, könnten somit noch Monate vergehen. In dieser Wohnung in Kiew lebte der Ex-Judoka; wo er sich nun aufhält ist unklar.