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SAchiedsgericht entscheidet zugunsten von Slowenien

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Berichte Slowenien
In Den Haag hat ein Schiedsgericht heute sein Urteil zum jahrzehntelangen Grenzstreit zwischen Kroatien und Slowenien gesprochen; der Großteil der Bucht von Piran wurde dabei Slowenien zugesprochen; Kroatien erkennt das Gericht nicht an; es berichtet Christian Wehrschütz:

Das Schiedsgericht hatte über drei Fragen zu entscheiden; die Seegrenze in der Bucht von Piran, die Anbindung Sloweniens an internationale Gewässer und über Teile der Landgrenze. Bei der Bucht von Piran sprach das Gericht etwa drei Viertel der Bucht Slowenien zu; Slowenien wurde außerdem ein etwa 4,5 Kilometer breiter Korridor in der Adria als Zugang zu internationalen Gewässern zugesprochen. Dort können slowenische Schiffe und Flugzeuge frei verkehren, doch gilt ein besonderes Rechtsregime, das Slowenien die Nutzung von Ressourcen oder den Bau künstlicher Inseln verbietet. Bei der Festlegung der Landgrenze folgte das Schiedsgericht zu meist den Katastergrenzen an den Flüssen Mur und Sutla. Der bisher von Slowenien kontrollierte Berggipfel Sveta Gora wurde Kroatien zugesprochen. Fraglich ist, wie der Schiedsspruch umgesetzt werden soll, weil Kroatien sich bereits vor zwei Jahren aus dem Verfahren zurückgezogen hat und den Schiedsspruch nicht anerkennt.
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