× Logo Mobil

Slowenien und Österreich um Entspannung bemüht

Zeitung
Kleine Zeitung
Berichte Slowenien
Nach wochenlangen hitzigen Debatten über den Staatsvertrag, die Rolle Sloweniens als Rechtsnachfolger des alten Jugoslawien und über die Frage der slowenischen Minderheit in Kärnten, bemühen sich Laibach und Wien nun um eine sachliche Atmosphäre. Das wurde nach dem Gespräch von Nationalratspräsident Andreas Khol mit dem slowenischen Parlamentspräsidenten Franc Cukjati in Laibach deutlich.

Khol unterstrich, dass für Österreich der im Staatsvertrag verankerte Schutz der Minderheiten vollumfänglich gilt. Weit wichtiger als der Staatsvertrag sei jedoch die Frage zusätzlicher zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten, die trotz eines Urteil des Verfassungsgerichtshofes vor drei Jahren noch immer umstritten ist. Khol verwies in diesem Zusammenhang auf eine für das Wochenende in Wien geplante Konferenz, bei der ein neuer Einigungsversuch unternommen werden soll. Nicht festlegen wollte sich der Nationalratspräsident in der Frage, ob die Slowenen im Kärntner Landtag mit einem eigenen Mandat vertreten sein sollen. Khol verwies nur darauf, dass ein derartiges Virilmandat eine Änderung der Bundesverfassung erfordere. Sloweniens Parlamentspräsident Franc Cukjati trat grundsätzlich für ein derartiges sicheres Mandat für die Minderheit ein, betonte jedoch, dass diese Frage von Österreich und Kärnten zu entscheiden sei. Keine klare Aussage machte Cukjati dazu, ob Slowenien versuchen wolle, dem Staatsvertrag als Rechtsnachfolger Jugoslawiens beizutreten. Aus österreichischer Sicht besteht diese Möglichkeit nicht, weil Slowenien im Jahre 1945 weder als Staat existiert hat noch UNO-Mitglied gewesen ist. Diese beiden Voraussetzungen nennt Artikel 37 des Staatsvertrages als Bedingungen für einen Beitritt zu Vertrag. Cukjati sagte, man habe vereinbart, diese Frage Verfassungs-experten zu überlassen. Doch deren Ergebnis dürfe den politischen Willen nicht beeinflussen, die Fragen zu lösen, die es in Kärnten gebe.

Andreas Khol sagte zum Staatsvertrag nur, man sei sich einig, dass man sich nicht einig sei, und im übrigen gelte der Vertrag. Damit sind Österreich und Slowenien wieder dort angelangt, wo dieselbe Debatte um Rechtsnachfolge und Staatsvertrag bereits vor 12 Jahren unmittelbar nach der Unabhängigkeit Sloweniens beendet wurde. Die nunmehr geführte Debatte, die Khol selbst bei einem Treffen in Wien mit slowenischen Abgeordneten ausgelöst hatte, dürfte ein ähnliches „Ergebnis“ bringen, umso mehr, sollte die offene Orttafelfrage endlich einvernehmlich gelöst werden können.

Facebook Facebook