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Wie weiter mit dem Archivzugang ?

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Berichte Slowenien
Am Sonntag vor einer Woche haben in Slowenien drei Referenden stattgefunden. Alle drei hat die Mitte-Links-Regierung unter Borut Pahor klar verloren. Eine Niederlage ist auch aus Kärntner Sicht besonders interessant. Sie betrifft das Archivgesetz, das den Zugang zu Akten der Geheimpolizei in Slowenien hätte einschränken sollen. Davon betroffen sind möglicherweise auch Dokumente zum Anschlag auf das Volksabstimmungsmuseum in Völkermarkt im September 1979. Wie es nun nach der Volksabstimmung weitergeht, darüber berichtet unser Slowenien-Korrespondent Christian Wehrschütz

Den Anlass für das Referendum über das Archivgesetz bildete der Wunsch des Publizisten Igor Omerza, Akten einzusehen, die derzeit beim slowenischen Geheimdienst SOVA lagern. Nur ein kleiner Teil der Akten der ehemaligen kommunistischen Auslandspionage ist bisher offen, doch auch sie könnten durchaus brisantes Material enthalten, hofft in Laibach Igor Omerza:

„In diesem gesetzwidrig versperrten Teil des Archivs liegen 200 Seiten an Dokumenten der Abteilung für Analyse, und dort wird sicher etwas erwähnt, was mit dem Attentat in Völkermarkt zu tun hat.“

Omerzas Antrag auf Akteneinsicht wurde vom Direktor des slowenischen Staatsarchivs gesetzwidrig abgewiesen; um diesen Zustand zu beseitigen beschloss das Parlament ein strengeres Archivgesetz das die Slowenen am Sontag der Vorwoche jedoch ablehnten. Damit gilt das alte liberalere Gesetz, und Omerza hat den Antrag auf Akteneinsicht bereits wieder eingebracht; darüber hat wiederum der Archivdirektor zu entscheiden. Er selbst ist kein Freund einer allzu freizügigen Akteneinsicht, doch es gibt auch noch juristische Fragen zu klären. Daher sagt die zuständige Kulturministerin Majda Sirca zu Omerzas Antrag:

„Für ihn gilt bisher der Bescheid des Archivdirektors; dieser besagt, dass das Verfahren solange ruht, bis nicht der Verfassungsgerichtshof oder eine andere Instanz entschieden hat. Der Verfassungsgerichtshof hat noch nicht erkannt, was das Archivgesetz selbst betrifft, sondern nur über mögliche Folgen eines Referendums geurteilt.“

Denn der Verfassungsgerichtshof urteilte bisher nur, dass ein Referendum über das Archivgesetz verfassungskonform ist, erkannte aber noch nicht darüber, ob das auch für die verlangte Akteneinsicht selbst gilt. Dagegen könnten etwa Sicherheitsinteressen des Staates sprechen. Wann der Gerichtshof entscheidet, steht noch nicht fest, und das politische Tauziehen um die Akteneinsicht dürfte weiter gehen. Ziemlich sicher ist jedoch, dass die amtierende Mitte-Links-Regierung ihre massive Niederlage bei gleich drei Referenden in der Vorwoche politisch jedenfalls in dieser Zusammensetzung nicht überleben wird.

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