× Logo Mobil

Verfassungsgericht in Laibach billigt Schiedsgerichtsverfahren

Radio
MiJ
Berichte Slowenien
In Slowenien ist heute eine wichtige Vorentscheidung für eine endgültige Lösung des Grenzstreits mit Kroatien gefallen. So erklärte der Verfassungsgerichtshof in Laibach in einem Erkenntnis das Schiedsgerichtsverfahren zur Streitschlichtung für verfassungskonform. Wegen des Grenzstreits hat Slowenien die EU-Beitrittsverhandlungen mit Kroatien ein Jahr lang blockiert. Über das Erkenntnis der Verfassungsrichter berichtet unser Balkan-Korrespondent Christian Wehrschütz

Der slowenische Verfassungsgerichtshof in Laibach hat das Schiedsgerichtsverfahren zur Beilegung des Grenzstreits mit Slowenien für verfassunsgkonform erklärt. Die Entscheidung der Richter zu den Fragen fiel klar aus: acht der neun Richter stimmten dafür. Das Verfassungsgericht ist somit der Ansicht, dass eine genaue Definition der Grenze, wie sie durch das internationale Schiedsgericht nach dem Beitritt Kroatiens zur EU erfolgen soll, nicht der Verfassung widerspricht. Sie legt in Artikel vier fest, dass das slowenische Territorium unteilbar ist. Der Gerichtshof folgte somit der Position der Regierung. Sie argumentierte, dass die Grenze zu Land und zu Wasser zwar grundsätzlich definiert sei, durch das Schiedsgericht nun aber konkretisiert werden müsse. Um diese Rechtsmeinung hat die Regierung den Verfassungsgerichtshof selbst gebeten, um der konservativen Opposition den Wind aus den Segeln zu nehmen, die die Regelung mit Kroatien ablehnt. Hätte der Verfassungsgerichtshof das Schiedsgerichtsverfahren als verfassungswidrig erkannt, wäre der mühsam errungene Kompromiss mit Kroatien ins Wasser gefallen; damit hätten sich die Beitrittsverhandlungen mit der EU wohl wieder verzögert. Das für die Regierung positiv ausgefallene Erkenntnis bedeutet, dass die Vereinbarung mit Kroatien nun dem Parlament in Slowenien zur Ratifizierung vorgelegt werden kann. Vor der Ratifizierung selbst ist jedoch noch ein nichtbindendes Referendum in Slowenien geplant. Erst wenn das Volk ebenfalls das Schiedsgerichtsverfahren billigt, erfolgt die Ratifizierung. Welche Parlamentsmehrheit dazu erforderlich ist, ist noch offen. Für eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht die Regierung die Opposition; sie wird im Falle eines positiven Ausgangs des Referendums wohl im Parlament zustimmen müssen. Im Gegensatz zu Slowenien hat das kroatische Parlament das Schiedsgerichtsverfahren bereits Ende November ratifiziert, und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit. Unterzeichnet haben die Vereinbarung die Regierungschefs Kroatiens und Sloweniens, Jadranka Kosor und Borut Pahor Anfang November in Stockholm. Vorgesehen ist ein aus internationalen Richtern und je einem slowenischen und kroatischen Richter bestehendes Gremium, das die Grenze zwischen beiden Staaten rechtsverbindlich festlegen soll. Umstritten sind Teile der Landgrenze an der Mur und bei der Bucht von Piran. Umstritten sind aber auch die Grenze in der Bucht und die Anbindung Sloweniens an das offene Meer vor der Bucht. Der Grenzstreit besteht seit dem Zerfall des alten Jugoslawien im Jahre 1991. Wegen des Streits hat Slowenien die EU-Beitrittsverhandlungen ein Jahr blockiert; sie konnte erst im Herbst 2009 wieder aufgenommen werden.

Facebook Facebook