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Ausgelöschte erhalten rückwirkend Aufenthaltsgenehmigung

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Berichte Slowenien


Stellen Sie sich vor, Sie leben und arbeiten Jahrzehnte in einem Land, und quasi über Nacht verlieren Sie Aufenthaltsgenehmigung und alle sozialen Rechte. Dieses Schicksal traf mehr als 25.000 Personen in Slowenien am 26. Februar 1992. Im Gegensatz zu etwa 200.000 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien versäumten es diese 25.000 aus verschiedenen Gründen um die slowenische Staatsbürgerschaft neu anzusuchen. Diese Menschen wurden zu U-Booten und müssen bis heute um ihre Rechte kämpfen, obwohl der Verfassungsgerichtshof in Laibach bereits 1999. Die neue Mitte-Links-Regierung will dieses Problem nun trotz des massiven Widerstands der konservativen Opposition lösen und stellt derzeit 3.000 Bescheide aus, mit denen die Aufenthaltsgenehmigung rückwirkend ab 1992 erteilt wird. Das Problem der Ausgelöschten ist damit aber noch lange nicht gelöst, berichtet aus Slowenien Christian Wehrschütz:

In Ptuj, dem alten steirischen Pettau, lebt die ehemalige Bankangestellte Mirjana Ucakar. Sie ist klein, dunkelhaarig, eine einfache Frau. 1953 wurde sie in Slowenien geboren. Nach der Unabhängigkeit Sloweniens im Jahre 1991 dachte Ucakar, dass ein Ansuchen um die Staatsbürgerschaft nicht nötig sei. Wegen dieses Irrtums wurde sie im Februar 1992 aus dem Aufenthaltsregister gelöscht. Damit verlor die Frau nicht nur ihre Aufenthaltsgenehmigung, sondern auch ihre Arbeitserlaubnis sowie Ansprüche auf Sozial- und Pensionsversicherung. Von Amts wegen verständigt, wurde Ucakar nicht; erst als sie ihren 1992 geborenen Sohn beim Standesamt melden wollte, erfuhr sie, dass sie nun illegal in Slowenien sei. Erst acht Jahre später bekam Ucakar Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis zurück, 2003 dann die Staatsbürgerschaft. Trotzdem belastet die Auschlöschung weiter ihr Leben, schildert Mirjana Ucakar:

„Als ich die Arbeitserlaubnis erhielt, erkrankte ich an Tuberkulose, zwei Jahre später hatte ich einen Herzinfarkt; wahrscheinlich bin ich nicht mehr fähig zu arbeiten, außerdem bekäme ich wohl keine Arbeit mehr, denn mit 50 sind Frauen kaum vermittelbar. Kurz: mein Leben ist an mir vorbeigelaufen.“

Mirjana Ucakar ist kein Einzelfall. Mehr als 25.000 Ausgelöschte gibt es; 13.000 dürften Slowenien verlassen haben, etwa 12.00 leben im Land. Sie alle – vom Kosovo-Albaner bis zum Kroaten - sind seit Jahrzehnten in Slowenien. Über Wasser hielten sie sich nach der Auslöschung durch Schwarzarbeit, als Kleinbauern, mit Hilfe der Familie und von Freunden. Zu ihren Gunsten urteilte der Verfassungsgerichtshof 1999 und 2003; die Aufenthaltsgenehmigung müsse rückwirkende erteilt werden, entschied der Gerichtshof. 4.000 entsprechende Bescheide stellte 2004 die Mitte-Links-Regierung aus, doch eine umfassende Lösung scheiterte an der konservativen Opposition unter Führung von Janez Jansa. Als Regierungschef löste Jansa in den Jahren 2004 bis 2008 das Problem der Ausgelöschten ebenfalls nicht. Die meisten der 12.000 haben zwar bereits Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft. Doch erst die neue Mitte-Links-Regierung will nun das Problem wirklich lösen. Dazu zählen 3.000 Bescheide, mit denen die Genehmigung ab 1992 erteilt wird. Auch Mirjana Ucakar hat diesen Bescheid jüngst erhalten:

„Dieser Bescheid hat für mich schrecklich viel Bedeutung, das ist meine moralische Genugtuung. Das ist der Beweis, dass ich keine Illegale war, dass ich nichts verlangt habe, was mir nicht zusteht. Mit diesem Bescheid werde ich alle Rechte verlangen, die man mir damals weggenommen hat.“

Dazu zählt etwa das Recht, die eigene Wohnung zu kaufen. Doch die meisten Ausgelöschten sind eher arm, für Anwälte fehlt daher das Geld. Trotzdem sind Pauschalentschädigungen des Staates nicht in Sicht, erläutert Goran Klemencic, Staatssekretär im Innenministerium in Laibach:

„Wenn jemand arbeitslos wurde oder die Möglichkeit einer Krankenversicherung verlor, so verdient er Entschädigung aber je nach dem einzelnen Fall. Wahr ist, dass Gerichtsverfahren lange dauern und die Entschädigung gering ist, wobei hier noch das Problem der Verjährung besteht. Trotzdem sind dafür die Gerichte zuständig und das ist unsere amtliche Haltung.“

Klemencic zählt zu jenen Politikern in Slowenien, die das Problem der Ausgelöschten trotz aller politischen Widerstände lösen wollen. Dabei bleibt noch viel zu tun. Denn - abgesehen von allen Schadensersatzfragen – sind gesetzlich auch noch die Fälle jener 13.000 Personen gesetzlich zu regeln, die nach der Auslöschung Slowenien verlassen haben oder wegen der Auslöschung verlassen mussten.

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