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Slowenisches Sprachengesetz

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Berichte Slowenien
Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Slowenien werden immer stärker. So haben heimische Firmen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bereits Warten im Wert von etwa einer Milliarde Euro nach Slowenien exportiert. In der Außenhandelsstatistik Österreichs liegt das zwei Millionen Einwohner zählende Slowenien bereits auf Platz zehn und damit vor Polen, Russland oder China. Beträchtliche Erschwernisse für diese Wirtschaftsbeziehungen könnte jedoch das Gesetz über die Verwendung der slowenischen Sprache mit sich bringen. Das Gesetz ist seit August in Slowenien in Kraft. Es soll Sprache und Identität der Slowenen schützen und enthält auch detaillierte Vorschriften für ausländische Firmen, die in Slowenien tätig sind oder tätig werden wollen. Über dieses Gesetz und seine Folgen berichtet aus Laibach unser Korrespondent Christian Wehrschütz

Am Mittwoch ging in Celje die internationale Handwerksmesse zu ende, die auch von österreichischen Firmen gerne besucht wird. Eine Katalogausstellung österreichischer Betriebe sagte die Wirtschaftskammer jedoch wegen des neuen slowenischen Sprachengesetzes ab. Es sieht vor, das Broschüren und Werbematerial bereits beim Markteintritt auch in Slowenisch vorliegen müssen. Gleiches gilt auch für Prospekte von Tourismusbetrieben. In Slowenien registrierte Firmen sind nun verpflichten, mit Slowenen slowenisch sprechen; wer es nicht tut, dem drohen Strafen von mehreren Tausend Euro, wobei jeder Kunde Anzeige erstatten kann. Das fördert ebenso wenig die Rechtssicherheit wie eine Bestimmung die für ausländische Betriebe gilt, die aus Gebieten stammen, in denen eine slowenische Minderheit lebt. Was das etwa für ein Kärntner Unternehmen bedeutet, erläutert der stellvertretende slowenische Kultur-minister Ciril Baskovic so:

„Wenn eine österreichische Firma aus Kärnten in Slowenien ihr Angebot in slowenischen Medien anzeigen will, wird sie gleichermaßen angeben, kommt zu uns, kauft in Klagenfurt und in Celovec. Wenn eine französische Firma in slowenischen Medien inseriert, kommt zu uns, kauft in Grenoble, dann genügt Grenoble, weil für Grenoble kein slowenisches Wort besteht.“

Baskovic ist überzeugt, dass auch diese Vorschrift des Sprachengesetzes den Regeln der EU entspricht. Dem widerspricht der österreichische Handelsdelegierte in Slowenien Georg Krauchenberg:

„Vor allen Dingen darf es nicht so sein, dass bei irgendwelchen Ausschreibungen, an denen sich österreichische Firmen beteiligen, diese dann vielleicht aufgrund der Verwendung einer deutschsprachigen Ortsbezeichnung von der Ausschreibung ausgeschlossen werden, weil wir haben da schon im Detail manchmal Überraschungen erlebt.“

Hinzu kommt, dass der ausländische Unternehmer klären muss, ob für seine Gemeinde auch eine slowenische Ortsbezeichnung existiert. Das kann etwa für Betriebe in Oberkärnten oder in der Steiermark durchaus nicht so einfach sein. Klare Regelungen enthält das Sprachengesetz auch für Firmenbezeichnungen sowie für die Kommunikation zwischen ausländischen Firmen, die in Slowenien tätig sind. Das betrifft nicht nur Klein- und Mittelbetriebe, wie Georg Krauchenberg erläutert:

„Es betrifft auch Banken, weil sie jetzt sogar mit ausländischen Unternehmen in Slowenien, die Tochterfirmen hier haben, ihre Kreditverträge und andere Verträge komplett auf Slowenisch festlegen müssen, auch wenn in diesen Unternehmen Personen sitzen, die kaum selbst Slowenisch können.“

Die Handelskammer fordert von Slowenien eine Änderung jener Bestimmungen des Sprachengesetzes, die ihrer Ansicht nach EU-widrig sind. Bei seinem Besuch in Wien ist der slowenische Außenminister bereits mit dieser Forderung konfrontiert worden, die wohl nicht nur Österreich, sondern auch die Nachbarländer Ungarn und Italien erheben werden.

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