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Slowenisches Sprachengesetz

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Berichte Slowenien
Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Slowenien werden immer stärker. So haben heimische Firmen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bereits Warten im Wert von etwa einer Milliarde Euro nach Slowenien exportiert. Beträchtliche Erschwernisse für diese Wirtschaftsbeziehungen könnte jedoch das Gesetz über die Verwendung der slowenischen Sprache mit sich bringen. Das Gesetz ist seit August in Slowenien in Kraft und enthält auch detaillierte Vorschriften für ausländische Firmen, die in Slowenien tätig sind oder tätig werden wollen. Über dieses Gesetz und seine Folgen berichtet aus Laibach unser Korrespondent Christian Wehrschütz

Die Handelsmesse in Celje, dem alten Cilli, wird von österreichischen Firmen gerne besucht. Eine Katalogausstellung musste die Wirtschaftskammer wegen des slowenischen Sprachengesetzes jedoch absagen. Es sieht vor, das bereits beim Markteintritt Werbematerial auch auf Slowenisch vorliegen muss. Gleiches gilt für Prospekte von Tourismusbetrieben. Diese Bestimmung erfüllt bereits ein steirischer Hersteller von Sauna-Anlagen, der in Celje vertreten ist. Vom Sprachengesetz hält der Firmeneigentümer, der Liezener Josef Deisl, trotzdem nichts, weil

„ ... weil im Angesicht der Internationalisierung und in der EU, wo die Leute alle sehr aufgeschlossen sind, ist das glaube ich jedem egal, in welcher Sprache am Messestand kommuniziert wird, in welcher Sprache am Messestand die Beschriftungen gemacht werden usw.“

Hinzu kommt, dass das Sprachengesetz auch die Kommunikation von ausländischen Firmen regelt, die in Slowenien registriert sind. Ausdrücklich ist festgelegt, dass mit Slowenen Slowenisch gesprochen werden muss. Bei Verstößen drohen massive Geldstrafen, wobei jeder Kunde Anzeige erstatten kann. Vorgeschrieben wird auch die Kommunikation zwischen ausländischen Firmen. Das betrifft nicht nur Klein- und Mittelbetriebe, wie der österreichische Handelsdelegierte in Slowenien, Georg Krauchenberg erläutert:

„Es betrifft auch Banken, weil sie jetzt sogar mit ausländischen Unternehmen in Slowenien, die Tochterfirmen hier haben, ihre Kreditverträge und andere Verträge komplett auf Slowenisch festlegen müssen, auch wenn in diesen Unternehmen Personen sitzen, die kaum selbst Slowenisch können.“

Eine besondere Bestimmung enthält das Gesetz auch für ausländische Firmen, die in Gebieten mit slowenischer Minderheit, ihren Sitz haben. Sie erläutert der stellvertretende slowenische Kulturministers Ciril Baskovic so:

„Wenn eine österreichische Firma aus Kärnten in Slowenien ihr Angebot in slowenischen Medien anzeigen will, wird sie gleichermaßen angeben, kommt zu uns, kauft in Klagenfurt und in Celovec. Wenn eine französische Firma anzeigt, kommt zu uns, kauft in Grenoble, dann genügt Grenoble, weil für Grenoble kein slowenisches Wort besteht.“

Nach slowenischer Lesart könnte das durchaus auch für steirische Betriebe relevant sein, wobei die Firma klären muss, ob eine slowenische Bezeichnung besteht. Diese Bestimmung könnte auch bei Ausschreibungen wichtig sein, wie Georg Krauchenberg betont:

„Vor allen Dingen darf es nicht so sein, dass bei irgendwelchen Ausschreibungen, an denen sich österreichische Firmen beteiligen, diese dann vielleicht aufgrund der Verwendung einer deutschsprachigen Ortsbezeichnung von der Ausschreibung ausgeschlossen werden, weil wir haben da schon im Detail manchmal Überraschungen erlebt.“

Slowenien ist der Ansicht, dass dieses Gesetz durchaus EU-konform ist. Dem widerspricht die Wirtschaftskammer, die eine Änderung jene Bestimmungen fordert, die sie für EU-widrig hält.

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