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Die Ausgestrichenen in Slowenien

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Steiermark heute
Berichte Slowenien
In Slowenien kämpfen 18.000 Bürger des ehemaligen Jugoslawiens nach wie vor um ihre Rechte. Diese 18.000 versäumten es aus verschiedenen Gründen im Jahre 1991 um die Staatsbürgerschaft anzusuchen, die Slowenien den 200.000 Bewohnern aus dem ehemaligen Jugoslawien versprochen hatte. Im Februar 1992 verloren diese 18.000 ihre ständige Aufenthaltsgenehmigung in Slowenien und damit auch Sozial- und Pensionsversicherung sowie das Recht zu arbeiten. 4000 von ihnen haben noch heute keinen Rechtsstatus in Slowenien. Diese sogenannten „Ausgestrichenen“ verlangen vom slowenischen Staat ein eine rückwirkende Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung und eine Entschädigung. Zu dieser Gruppe zählen auch Personen, die bereits in Slowenien geboren wurden aber einen Elternteil hatten, der aus einer anderen ehemaligen Teilrepublik des alten Jugoslawien stammte.

Text:

In der Stadt Ptuj, dem alten Petau, lebt die 50-jährige Mirjana Ucakar. Sie selbst wurde in Ptuj geboren, ihre Mutter ist Slowenin, der Vater Serbe, der aus Kroatien nach dem

zweiten Weltkrieg eingewandert war. Die Frau wurde von den Behörden 1992 zur Kroatin erklärt und verlor die Aufenthaltsgenehmigung, nachdem sie versäumt hatte, um die Staatsbürgerschaft anzusuchen:

29’33 – 30’02:

„Um die slowenische Staatsbürgerschaft habe ich nicht angesucht, weil mir das als sinnlos erschien, denn ich habe mich immer und überall als Slowenin deklariert.“

Vom Verlust des Aufenthaltsrechts erfuhr sie so:

30’36 – 31’28:

„1992 habe ich einen Sohn geboren und ich ging mit meinem Mann zum Standesamt, um das Kind eintragen zu lassen. Dort sagte mir die Standesbeamtin Anfang Juli, dass den Bürgern eine Bestätigung über die Staatsbürgerschaft zugeschickt wird. Ich werde aber keine bekommen, weil ich Kroatin sei.“

Trotz sofortigen Antrags bekam Mirjana Ucakar eine neue Aufenthaltsgenehmigung erst im Jahre 2000 und die Staatsbürgerschaft erst im Herbst 2003. Gemeinsam mit anderen Leidensgenossen kämpft sie unter Führung von Alexander Todorovic nun um eine Entschädigung. Todorovic leitet die Vereinigung der sogenannten Ausgestrichenen und hat mehrere hundert Fälle gesammelt. Von den 18.000 Betroffenen haben etwa 4.000 noch keinen Rechtsstatus in Slowenien. Das Parlament beschloss im November 2003 ein Gesetz, dass etwa 4.000 Ausgestrichenen die Aufenthaltsgenehmigung rückwirkend mit dem Jahre 1992 zuerkennt. Damit wurde ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes teilweise umgesetzt. Doch das Gesetz ist noch nicht anwendbar, weil konservative und nationalistische Oppositionsparteien eine Volksabstimmung darüber erzwangen, die Anfang April stattfinden wird. Die Opposition verlang eine Prüfung jedes Einzelfalles und ist gegen eine Entschädigung der Betroffenen. Die Ausgestrichenen werden daher weiter um ihre Rechte kämpfen müssen.

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