Die Ausgestrichenen in Slowenien
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Berichte Slowenien
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In der Stadt Ptuj, dem alten Petau, lebt seit mehr als 20 Jahren der gebürtige Serbe Alexander Todorovic. Er leitet den Verein der Ausgestrichenen und damit jener Bürger. die 1992 in Slowenien ihre Aufenthaltsgenehmigung verloren, weil sie versäumten, binnen sechs Monaten die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Todorovic war selbst ein Betroffener und hat mehrere hundert Fälle gesammelt. Dazu zählt auch der 1944 in Sentil geborene Schlosser Jan Bolfek, der jedoch kroatische Vorfahren hat:
20’14 – 20’34
„Ich habe gedacht, dass das für mich nicht gedacht ist, dass ich die Staatsbürgerschaft beantragen muss. Denn ich bin in Slowenien geboren, bin hier in die Schule gegangen, habe meine Lehre gemacht und in Marburg gearbeitet. Von Kindheit an lebe ich hier, daher habe ich gedacht, warum muss ich das beantragen.“
Bolfek holte das Versäumte noch 1992 nach und erlebte weitere Überraschungen:
23’38 – 24’23:
„Man hat mir alle Papiere abgenommen, ich hatte keine Dokumente, um ins Ausland zu reisen, ich konnte nicht ein Mal nach Kroatien fahren, um am Begräbnis meiner Tante teilzunehmen. Als ich Papiere verlangte, hätte man mir Papiere gegeben, damit ich aus Slowenien hinsaugeworfen werde und nicht mehr zurückkehre. Doch das wollte ich nicht. So habe ich hier ganze sechs Jahre ohne Papiere gelebt, ohne Sozialversicherung, habe nichts verdient und hatte keine Krankenversicherung.“
Bolefek bekam die Staatsbürgerschaft 1998. Doch von den 18.000 Betroffenen haben etwa 4.000 noch keinen Rechtsstatus. Die Ausgestrichenen sind eine vielfältige Gruppe mit Wurzeln, die in das gesamte ehemalige Jugoslawien zurückreichen. Ein Kosovo-Albaner, der seit 1983 in Slowenien lebt, zählt ebenso dazu wie ein Kroate, der 1963 mit 15 Jahren nach Marburg kam. Sie alle verlangen sie vom Staat eine rückwirkende Aufenthaltsgenehmigung und eine Entschädigung. Im November 2003 beschloss das Parlament ein Gesetz, dass etwa 4.000 Ausgestrichenen die Aufenthaltsgenehmigung rückwirkend mit dem Jahre 1992 zuerkennt. Damit wurde ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes teilweise umgesetzt. Doch das Gesetz ist noch nicht anwendbar, weil konservative und nationalistische Oppositionsparteien eine Volksabstimmung darüber erzwangen, die Anfang April stattfinden wird. Die Opposition verlang eine Prüfung jedes Einzelfalles und ist grundsätzlich gegen eine Entschädigung. Die Ausgestrichenen werden daher weiter um ihre Rechte kämpfen müssen.