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Streit um Moschee in Laibach

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In Slowenien erhitzt derzeit der geplante Bau der ersten Moschee die Gemüter der Bewohner der Hauptstadt Laibach. Im Dezember hat die Stadtverwaltung den Bau genehmigt, doch dann erzwangen Gegner durch Unterschriftensammlung ein Referendum. Seitdem ruht das Projekt. Ein Termin für die Abstimmung in der Stadt steht noch nicht fest und unklar ist auch, ob das Referendum überhaupt statfinden kann, weil sein Ziel verfassungswidrig sein dürfte. Aus Laibach berichtet Christian Wehrschütz:

47.000 der knapp zwei Millionen Einwohner sind islamischen Glaubens, das sind 2,4 Prozent der Bevölkerung. Die überwiegende Mehrheit sind Bosnjaken, die seit den 60iger Jahren aus anderen Teilrepubliken des früheren Jugoslawien nach Slowenien eingewandert sind. Gebetet wird derzeit in einem großen Saal und bei hohen Feiertagen werden auch große Turnhallen angemietet. Um das Raumproblem zu lösen, soll nun in Laibach eine Moschee und ein Glaubenszentrum gebaut werden, in dem auch der Religionsunterricht abgehalten werden soll. Die Stadtverwaltung genehmigte im Dezember den Bau. Doch binnen Monatsfrist sammelten vor allem rechtsextreme und ultranationalistische Gruppen fast 12.000 Unterschriften für ein Referendum und erzwangen einen vorläufigen Stopp für das Projekt. Dazu sagt der Mufti von Slowenien Osman Djogic:

„Nach der Verfassung ist der Bau einer Moschee nicht verboten, wäre das der Fall, hätten wir einen Bau nicht beantragt. Daher würde das Referendum als höchster Ausdruck des Willens eines Volkes unserer Ansicht nach bedeuten, dass die Verfassung neu geschrieben wird. Das wäre eine Verletzung jener Grundsätze der Verfassung, die die Rechte auf Religionsausübung garantieren. Daher ist das Referendum rechtlich zweifelhafter Natur.“

Djogic will die Abhaltung des Referendums beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Für einen Erfolg dieses Begehrens bestehen gute Aussichten. Erstens gewährt die Verfassung das Recht auf freie Religionsausübung und dazu dürfte auch der Bau einer Moschee zählen. Zweitens besteht auf der Ebene des Staates die Möglichkeit, dass die Abhaltung eines Referendums als verfassungswidrig untersagt wird. Diese Bestimmung könnte auch auf die Stadtebene übertragen werden. Sicher ist jedenfalls, dass nationalistische Parteien die Frage des Baus der Moschee auch beim Wahlkampf für die Parlamentswahl im Herbst verwenden wollen, um gegen die Mitte-Links-Regierung punkten zu können, die praktisch seit der Unabhängigkeit Sloweniens vor mehr als zehn Jahren im Amt ist.

Zahl, 2002 Volkszählung, 47.000 2,4 Prozent der Bevölkerung, 90 Prozent aus Bosnien, aber auch aus anderen ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken,

Einwanderung bereits in den 60iger Jahren,

Registriert bei Regierung als Religionsgemeinschaft,

Grundsätzlich zufrieden, außer mit Frage Bau des Religionszentrum,

8.Dezmber 2003 Beschluß Laibach, Baugenehmigung für Religionszentrum, Moschee,

Dann Initiative, 11.000 Unterschriften, erfolgreich, Bürgermeisterin muss nun entscheiden über Datum,

Mufti Osman Djogic:

„Nach der Verfassung ist der Bau einer Moschee nicht verboten, wäre das der Fall, hätten wir einen Bau nicht beantragt. Daher würde das Referendum als höchster Ausdruck des Willens eines Volkes unserer Ansicht nach bedeuten, dass die Verfassung neu geschrieben wird. Das wäre eine Verletzung jener Grundsätze der Verfassung, die die Rechte auf Religionsausübung garantieren. Daher ist das Referendum rechtlich zweifelhafter Natur.“

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