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Ausgelöschte erhalten rückwirkend Aufenthaltsgenehmigung

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Berichte Slowenien
Stellen Sie sich vor, Sie leben und arbeiten Jahrzehnte in einem Land, und quasi über Nacht verlieren Sie Aufenthaltsgenehmigung und alle sozialen Rechte. Dieses Schicksal traf mehr als 25.000 Personen in Slowenien am 26. Februar 1992. Im Gegensatz zu etwa 200.000 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien versäumten es diese 25.000 aus verschiedenen Gründen um die slowenische Staatsbürgerschaft neu anzusuchen. Diese Menschen wurden zu U-Booten und müssen bis heute um ihre Rechte kämpfen, obwohl der Verfassungsgerichtshof in Laibach bereits 1999. Die neue Mitte-Links-Regierung will dieses Problem nun trotz des massiven Widerstands der konservativen Opposition lösen und stellt derzeit 3.000 Bescheide aus, mit denen die Aufenthaltsgenehmigung rückwirkend ab 1992 erteilt wird. Das Problem der Ausgelöschten ist damit aber noch lange nicht gelöst.

Berichtsinsert: Christian Wehrschütz aus Slowenien

Insert1: Mirjana Ucakar, „Ausgelöschte“

Insert2: Mirjana Ucakar, „Ausgelöschte“

Insert3: Goran Klemencic, Slowenischen Innenministerium

Gesamtlänge: 2‘24

In Ptuj, dem alten steirischen Pettau, lebt die ehemalige Bankangestellte Mirjana Ucakar. 1953 in Slowenien geboren, dachte Ucakar, dass ein Ansuchen um die Staatsbürgerschaft nach der Unabhängigkeit Sloweniens nicht nötig sei. Wegen dieses Irrtums verlor sie im Februar 1992 die Aufenthaltsgenehmigung und alle sozialen Rechte. Erst acht Jahre später bekam sie Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis zurück, 2003 erhielt sie die Staatsbürgerschaft:

„Als ich die Arbeitserlaubnis erhielt, erkrankte ich an Tuberkulose, zwei Jahre später hatte ich einen Herzinfarkt; außerdem bekäme ich wohl keine Arbeit mehr, denn mit 50 sind Frauen kaum vermittelbar. Kurz: mein Leben ist an mir vorbeigelaufen.“

Mirjana Ucakar ist kein Einzelfall. Mehr als 25.000 Ausgelöschte gibt es; 13.000 dürften Slowenien verlassen haben, etwa 12.00 leben im Land. Bereits 2003 entschied der Verfassungsgerichtshof, die Aufenthaltsgenehmigung müsse rückwirkende erteilt werden. Doch erst die neue Mitte-Links-Regierung will nun das Problem wirklich lösen. Dazu zählen 3.000 Bescheide, mit denen die Genehmigung ab 1992 erteilt wird:

„Dieser Bescheid hat für mich schrecklich viel Bedeutung, das ist meine moralische Genugtuung. Mit diesem Bescheid werde ich alle Rechte verlangen, die man mir damals weggenommen hat.“

Doch die meisten Ausgelöschten können sich langwierige Prozesse nicht leisten. Pauschalentschädigungen des Staates sind trotzdem nicht in Sicht:

„ Wenn jemand arbeitslos wurde oder die Möglichkeit einer Krankenversicherung verlor, so verdient er Entschädigung aber je nach dem einzelnen Fall. Wahr ist, dass Gerichtsverfahren lange dauern und die Entschädigung gering ist, wobei hier noch das Problem der Verjährung besteht. Trotzdem sind dafür die Gerichte zuständig und das ist unsere amtliche Haltung.“

Klemencic ist einer der Politiker, der trotz aller Widerstände der konservativen Opposition für den Rechtsstaat kämpft. Dabei bleibt noch viel zu tun. Zu regeln sind auch die Fälle jener 13.000 Personen, die nach der Auslöschung Slowenien verlassen haben.

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