Vignette in Slowenien
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Berichtsinsert: Christian Wehrschütz aus Slowenien
Insert1: 0’34 Bojan Banfi, Straßenbaugesellschaft DARS
Insert1: 2’10 Bojan Banfi , Straßenbaugesellschaft DARS
Aufsager: 2’43 Christian Wehrschütz aus Slowenien
Gesamtlänge: 3’01
Autobahnbenutzer bezahlten bisher an diesen Stationen ihre Maut; möglich war auch eine elektronische Abbuchung. Diese Form fällt mit erstem Juli weg; die Abbuchungsgeräte können zurückzugeben werden; allfällige Guthaben werden rückerstattet, doch das Antragsformular liegt bisher nur auf Slowenisch vor. Für LKW ändert sich mit erstem Juli nichts, sie bezahlen weiter wie bisher. PKW müssen dagegen eine Vignette haben; das gilt für Ausländer ja nach Reiseroute bereits bei der Einreise:
"Wer Spielfeld passiert, muss die Vignette bereits haben, beim Loibl ist das nicht nötig. Doch auf den mautpflichtigen Autobahnen ist die Vignette verpflichtend."
Gerade Spielfeld zeigt, wie Ausländer nun zur Kasse gebeten werden. Wer über Spielfeld Richtung Marburg und weiter nach Agram fuhr, zahlte bisher 75 Cent für 10 Kilometer Autobahn. Die Halbjahresvignette kostet nun 35 Euro:
„Fürchterlich! Eine Katastrophe, werde ich auch nicht bezahlen, ich werde immer die Bundesstraße fahren. Weil ich nicht einsehe, dass ich für die paar Kilometer, die ich durch Slowenien fahre, eine Vignette zahle.“
Slowenen und andere Vielfahrer profitieren dagegen:
„Ich finde das sehr positiv, weil ich fahre sehr oft nach UMAG, d.h., wenn ich zwei Mal hin und her fahre, habe ich die Vignette bereits abgelöst.“
Kaufen kann man die Vignette bisher nur in Slowenien; an Tankstellen, bei der Post oder an Mautstationen sowie bei KOMPAS-Shops an früheren Grenzübergängen. Geplant ist, dass der ÖAMTC die Vignette verkauft; doch Slowenien hat noch nicht alle Vorfragen geklärt, obwohl die Einführung kurz bevorsteht. Trotzdem ist für Autofahrer keine Gnadenfrist vorgesehen. Wer ohne Vignette angetroffen wird, muss nicht nur sofort eine kaufen, sondern auch Strafe zahlen; der Strafrahmen liegt zwischen 300 und 800 Euro. Zahlt man binnen acht Tagen sind 150 Euro fällig, doch diese Frist gilt nicht für Ausländer:
"Wenn die Gefahr besteht, dass sich der Betroffenen der Bezahlung der Strafe entzieht, indem er ins Ausland geht, dann muss er die Strafe von 150 Euro auf der Stelle bezahlen"
Die Autofahrerklubs drohen Slowenien mit einer Klage bei der EU, weil keine Kurzzeitvignetten angeboten werden. Touristen wird empfohlen ihre Zahlungsbelege und Hotelrechnungen aufzuheben. Dann besteht die theoretische Chance, die Preisdifferenz zu einer später vielleicht eingeführten Kurzzeitvignette zurück zu erhalten.