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Vignetten in Slowenien ab erstem Juli

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Mit erstem Juli führt Slowenien eine Vignettenpflicht für PKW und Motorräder auf seinen Autobahnen, Stadtautobahnen und Schnellstraßen ein. Trotz aller Proteste aus Österreich, Deutschland und Kroatien werden nur Jahres- und Halbjahresvignetten ausgegeben. Sie kosten für PKW 55 und 35 Euro und für Motorräder jeweils die Hälfte. Slowenien rechtfertigt die Tatsache, dass keine Monats- oder Wochenvignetten eingeführt werden damit, dass die Vignettenpflicht nur bis zum Jahre 2010 gelten soll. Dann will Slowenien eine Satteliten-gestützte Maut einführen, so dass der Autofahrer nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer zu bezahlen hat.

Berichtsinsert: Christian Wehrschütz aus Slowenien

Insert1: Bojan Banfi , Straßenbaugesellschaft DARS

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Benutzer slowenischer Autobahnen hatten bisher an Mautstationen ihren Obolus zu entrichten. Möglich war auch eine elektronische Abbuchung. Diese Form fällt mit erstem Juli weg, die Abbuchungsgeräte sind zurückzugeben, allfällige Guthaben werden rückerstattet. Für LkW ändert sich mit erstem Juli nichts. PkW müssen dagegen mit erstem Juli eine Vignette haben; das gilt auch für Ausländer, und zwar ja nach Reiseroute bereits mit der Einreise:

"Wer Spielfeld passiert, muss die Vignette bereits haben, beim Loibl ist das nicht nötig. Doch auf den mautpflichtigen Autobahnen ist die Vignette verpflichtend."

Kaufen können Ausländer die Vignette bisher nur in Slowenien; an Tankstellen der Firmen OMV und Petrol, bei der Post oder an Mautstationen sowie bei KOMPAS-Shops auch an den früheren Grenzübergängen. Geplant ist, dass der ÖAMTC die Vignette verkauft; doch Slowenien hat noch nicht alle Vorfragen dafür geklärt, obwohl die Einführung kurz bevorsteht. Trotzdem wird bereits ab erstem Juli umfassend kontrolliert, und eine Gnadenfrist ist nicht vorgesehen. Wer ohne Vignette angetroffen wird, muss nicht nur sofort eine kaufen, sondern auch Strafe zahlen; der Strafrahmen liegt zwischen 300 und 800 Euro. Zahlt man binnen acht Tagen sind 150 Euro fällig, doch diese Frist gilt nicht für Ausländer:

"Wenn die Gefahr besteht, dass sich der Betroffenen der Bezahlung der Strafe entzieht, indem er ins Ausland geht oder flüchtet, dann muss er die Strafe von 150 Euro auf der Stelle bezahlen"

Die Autofahrerklubs aus Österreich und Deutschland drohen Slowenien mit einer Klage bei der EU, weil keine Kurzzeitvignetten angeboten werden. Touristen wird empfohlen ihre Zahlungsbelege aber auch die Hotelrechnungen aufzuheben. Dann besteht die theoretische Chance, die Preisdifferenz zu einer später vielleicht eingeführten Kurzzeitvignette zurück zu erhalten.

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