Slowenisches Sprachengesetz
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Berichte Slowenien
Berichtsinsert: Christian Wehrschütz aus Slowenien
Insert1: 0’26 Johann Findenig, Unternehmer aus Bleiburg
Insert2: 0’42 Ciril Baskovic stellvertretender Kulturminister Sloweniens
Insert3: 1’16 Georg Krauchenberg Handelsdelegierter in Slowenien
Aufsager: 1’50 Christian Wehrschütz aus Laibach
Gesamtlänge: 2’11
Die internationale Handelsmesse in Celje, dem alten Cilli, wird von österreichischen Firmen gerne besucht. Erstmals hier vertreten ist dieser Bleiburger Familienbetrieb, der Sonnenkollektoren herstellt. Sein Werbematerial entspricht nicht dem Gesetz über die Verwendung der slowenischen Sprache, weil Teilübersetzungen nicht ausreichen. Denn Prospekte und Werbematerial müssen bereits beim Markteintritt auch in Slowenisch verfasst sein:
„Es ist sehr wohl also wirklich ein sehr großes Hindernis, weil einfach die Kosten wieder erhöht werden, und in einem gemeinsamen Europa das meines Erachtens nicht sinnvoll ist.“
Für dieses Kärntner Unternehmen gelten jedoch noch zusätzliche Vorschriften, weil es aus einer Region kommt, in der eine slowenische Minderheit lebt:
„Wenn eine österreichische Firma aus Kärnten in Slowenien ihr Angebot in slowenischen Medien anzeigen will, wird sie gleichermaßen angeben, kommt zu uns, kauft in Klagenfurt und in Celovec. Wenn eine französische Firma in slowenischen Medien inseriert, kommt zu uns, kauft in Grenoble, dann genügt Grenoble, weil für Grenoble kein slowenisches Wort besteht.“
Ciril Baskovic ist der Meinung, dass dieses Gesetz den Regeln der EU entspricht. Dem widerspricht der österreichische Handelsdelegierte in Laibach, der zu dieser Bestimmung sagt:
„Vor allen Dingen darf es nicht so sein, dass bei irgendwelchen Ausschreibungen, an denen sich österreichische Firmen beteiligen, diese dann vielleicht aufgrund der Verwendung einer deutschsprachigen Ortsbezeichnung von der Ausschreibung ausgeschlossen werden, weil wir haben da schon im Detail manchmal Überraschungen erlebt.“
Hinzu kommt, dass das Sprachengesetz etwa auch genaue Regeln etwa für die Kommunikation von ausländischen Firmen enthält, die in Slowenien registriert sind. Bei Verstößen drohen Strafen von 7.500 bis 75.000 Euro, wobei jeder Slowene Anzeige erstatten kann.