Ratko Mladic zum ersten Mal vor dem Richter
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Berichte Serbien
Beim ersten Auftritt eines Angeklagten vor den drei Richtern wird zunächst formell noch ein Mal die Identität festgestellt. Dann wird gefragt, ob der Angeklagte die Anklageschrift gelesen und verstanden habe, wobei der vorsitzende Richter auch anordnen kann, dass die gesamte Anklageschrift verlesen wird. Anschließend wird der vorsitzende Richter Mladic fragen, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekennt. Ein Schuldbekenntnis ist auszuschließen; nach Angaben eines seiner Anwälte wird Mladic wie so mancher andere Angeklagte einen Aufschub von 30 Tagen beantragt, ehe er sich zur Schuldfrage äußern will. Noch hat Mladic keinen Verteidiger benannt, und interimsmäßig übt die Funktion eines Pflichtverteidigers ein Anwalt aus Belgrad aus, der bereits zwei Serben vor dem Tribunal vertreten hat. Ein wesentlicher Punkt wird die Frage sein, ob sich Mladic formell selbst will, eine Möglichkeit die prominente Angeklagte oft genützt haben, um medial präsent zu bleiben. In Wirklichkeit steht natürlich hinter jedem „Selbstverteidiger“ ein ganzes Team an Anwälten, das Unterlagen sichtet und die Prozessstrategie festlegt. Derzeit ist jedenfalls noch nicht abschätzbar, wann die Prozess gegen den 69-jährigen selbst beginnen wird. Nicht zuletzt wegen des Alters von Ratko Mladic strebt Chefankläger Serge Brammertz ein zügiges Verfahren an. Auf jeden Fall braucht die Verteidigung Zeit; um sich einzuarbeiten; im Fall des früheren bosnischen Serben-Führers Radovan Karadzic vergingen jedenfalls Zwischen der Verhaftung und dem Beginn der Hauptverhandlung 15 Monate.