Höchststrafen im Mordfall J18 Djindjic
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J 18
Berichte Serbien
Das Sondergericht verhängte gegen die 12 Angeklagten Haftstrafen von insgesamt 378 Jahren. Sie wurden des Mordes an Zorand Djindjic und des Mordversuches an dessen Leibwächter für schuldig befunden, der bei dem Anschlag lebensgefährlich verletzt wurde. Die Höchststrafe von je 40 Jahren erhielten die beiden Hauptangeklagten Milord Ulemek und Zvezdan Jovanoviv. Ulemek war der Drahtzieher des Attentats, Jovanovic der Todesschütze. Weitere vier Angeklagte wurden zu je 35 Jahren Haft verurteilt, fünf zu je 30 Jahren; ein Angeklagter kam mit acht Jahren davon. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Alle 12 Angeklagten waren entweder Mitglieder einer berüchtigten Polizei-Sondereinheit oder eines Mafiaklans. Der Prozess dauerte dreieinhalb Jahre und stellte die serbische Justiz auf eine schwere Probe. Ein Kron- und ein Augenzeuge wurden ermordet; ein stellvertretender Ankläger wurde wegen krimineller Machenschaften in einem anderen Mafia-Prozess verhaftet. Die vorsitzende Richterin erhielt Drohungen per SMS. Die Absendernummer gehörte dem Direktor des Gefängnisses, in dem der Hauptangeklagte Milorad Ulemek einsitzt. Zu seinen Motiven hieß es in der Anklage, Ulemek habe durch den Mord die Ultranationalisten wieder an die Macht bringen und seine Auslieferung an das Haager Tribunal verhindern wollen. Außerdem sollte ein Schlag gegen die Organisierte Kriminalität verhindert werden, den Zoran Djindjic bereits vorbereitet hatte. Mögliche politische Hintergründe des Attentats blieben ungeklärt, nicht zuletzt deshalb, weil das Gericht die Vorladung der Führung des Geheimdienstes und von Ministerpräsident Vojislav Kostunica nicht zuließ.