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Wahlgesetze in Serbien geändert

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In Serbien hat das Parlament zwei wichtige Wahlgesetze geändert. Bei Parlamentswahlen gibt es künftig für nationale Minderheiten keine Sperrklausel mehr. Beim Gesetz für die Präsidentenwahl hat das Parlament die Bestimmung gestrichen, dass die Wahl im ersten Durchgang nur gültig ist, wenn mehr als die Hälfte aller Wahlberechtigten daran teilnimmt. Christian Wehrschütz berichtet:

Drei Mal ist die Wahl eines Präsidenten in Serbien bereits daran gescheitert, dass im ersten Wahlgang weniger als 50 Prozent aller Stimmberechtigten gewählt haben. Diese Bestimmungen ermöglichte Partei, die keinen zugkräftigen Kandidaten hatten, die Wahl des Kandidaten einer anderen Partei praktisch zu verhindern. Das führte zu einer tiefen institutionellen Krise, weil im Herbst Serbien nicht nur ohne Präsident, sondern auch ohne Regierung dastand, weil diese zurückgetreten war. Diese Lähmung aller politischen Institutionen wird nun nicht mehr möglich sein, weil das Parlament für den ersten Wahlgang diese Sperrklausel gestrichen hat. Ein Kandidat ist nun im ersten Durchgang zum Präsidenten gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Gelingt das keinem, findet zwischen den beiden ersten Bewerbern eine Stichwahl statt. Geändert hat das Parlament auch das Gesetz über die Parlamentswahl. Künftig werden auch Auslandsserben wählen können und für nationalen Minderheiten in Serbien entfällt die Sperrklausel von fünf Prozent, die für alle anderen Parteien gilt.
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