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Knalleffekt in Jugoslawien: Das Bundesverfassungsgericht in Belgrad hat einen Teil der umstrittenen Präsidentenwahl vom 24. September aufgehoben. Die Opposition hatte Slobodan Milosevic Wahlfälschung vorgeworfen und als letzes Mittel den Verfassungsgerichtshof angerufen. Was bedeutet nun dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes für Jugoslawien. Aus Belgrad Christian Wehrschütz:

Text:

In der Erklärung des Verfassungsgerichtshofes heißt es wörtlich, von der Annullierung sei jener Teil der Wahl betroffen, der mit der Wahl, der Feststellung und der Bekanntgabe der Ergebnisse in Zusammenhang stehe. Die Entscheidung wurde vom Gericht nach vierstündiger Sitzung einstimmig getroffen. Was der Beschluß bedeutet ist noch unklar, denn Details der Entscheidung werden erst heute veröffentlicht. Möglich sind eine Neuauszählung des ersten Wahlganges, eine Annullierung der Wahl im Kosovo oder eine Wiederholung des gesamten ersten Wahlganges. Die Opposition wertete den Beschluß des Gerichtshofes als Eingeständnis der Manipulation der Präsidentenwahl, reagierte aber ansonsten sehr zurückhaltend. Vojislav Kostunica sprach von der Möglichkeit einer großen Falle; Zoran Djindjic sogar vom Gipfel des Zynismus. Zur möglichen Strategie von Milosevic sagte Djindjic:

„Meine realistische Annahme ist, dass er ein bisschen Zeit kauft, dass er unsere Proteste in eine Konfusion treiben will. Dass er uns verunsichern will und dass er danach wieder seine Macht stabilisieren will. Es ist nicht ein Mensch, der die Realität akzeptiert. Er versucht weitere Konstruktionen in die Luft zu bauen.“

Die Opposition befürchtet, daß die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht nur zur Beseitigung der nachträglichen Manipulation, sondern auch zur Aufhebung der Wahl selbst führen könnte, die Kostunica gewonnen haben soll. Eine Annullierung der Wahl hat die Opposition von dem Gerichtshof aber gar nicht beantragt. Milosevic könnte daher wieder ein Mal auf Zeit spielen, um den Schwung der oppositionellen Demonstrationen zu brechen, argumentiert die Opposition.

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