× Logo Mobil

Jugoslawien Lage

Radio
Früh Journal
Berichte Serbien
Das Bundesverfassungsgericht in Belgrad hat einen Teil der umstrittenen jugoslawischen Präsidentenwahl vom 24. September aufgehoben. Die Opposition hatte Slobodan Milosevic Wahl-fälschung vorgeworfen und als letzes Mittel den Verfassungsge-richtshof angerufen. Was bedeutet nun dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes für Jugoslawien. Christian Wehrschütz hat in Belgrad die möglichen Folgen dieser Entscheidung analysiert und mit dem Wahlkampfleiter der Opposition, Zoran Djindjic, darüber gesprochen:

Text:

In der Erklärung des Verfassungsgerichtshofes wird die Annullierung jenes Teils der Wahl angeordnet, der mit der Wahl, der Feststellung und der Bekanntgabe der Ergebnisse in Zusammenhang steht. Was der Beschluß konkret bedeutet, dürfte erst heute klar werden, denn Details der Entscheidung werden erst heute veröffentlicht. Möglich sind eine Neuauszählung des ersten Wahlganges, eine Annullierung der Wahl im Kosovo oder eine Wiederholung des gesamten ersten Wahlganges. Die Opposition wertete den Gerichtsbeschluß als Eingeständnis der Manipulation der Präsidentenwahl, reagierte aber ansonsten sehr zurückhaltend. Vojislav Kostunica sprach von einer möglichen großen Falle. Zoran Djindjic sagte Milosevic könnte wieder ein Mal auf Zeit spielen, um den Schwung der oppositionellen Demonstrationen zu brechen. Die Opposition befürchtet, daß die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht nur zur Beseitigung der nachträglichen Manipulation, sondern auch zur Aufhebung der Wahl selbst führen könnte, die Kostunica gewonnen habe. Eine Annullierung der Wahl hat die Opposition von dem Gerichtshof aber gar nicht beantragt.

Die Opposition will daher die Kundgebungen fortsetzen und wird für heute nachmittag aus ganze Serbien ihr Anhänger nach Belgrad zusammen trommeln.

Facebook Facebook