Belgrad und Den Haag
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Berichte Serbien
Die jugoslawische Strafprozeßordnung verbietet derzeit kate-gorisch die Auslieferung jugoslawischer Staatsbürger. Das Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Haager Tribunal und die damit verbundene Möglichkeit einer Auslieferung bedeutet, daß sich Belgrad nun dem Druck der internationalen Staatengemein-schaft beugen wird. Vorgesehen ist außerdem, Anklägern und Ermitlern des Tribunals gestattet wird, Untersuchungen auch auf dem Territorium Jugoslawiens durchzuführen. Auch die Ver-nehmung von Zeugen und Opfern soll ebenso gestattet werden wie das Sammeln von Beweisen. Auch die Zusammenarbeit zwischen den serbischen Justizbehörden und dem Haager Kriegsverbrecher Tri-bunal wird in diesem Gesetz geregelt, daß Ende Mai vom Bundes-parlament in Belgrad beschlossen werden soll.