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Berichte Serbien
Slobodan Milosevic kann vorerst nicht an das Haager Tribunal ausgeliefert werden. Das jugoslawische Verfassungsgericht setzte in Belgrad eine Verordnung der Bundesregierung aus, das die Möglichkeit einer Auslieferung vorsah. Aus Belgrad Christian Wehrschütz:

In Belgrad kann das Auslieferungsverfahren gegen Slobodan Milosevic vorerst nicht fortgesetzt werden. Grund dafür ist, daß das Bundesverfassungsgericht eine Verordnung der jugosla-wischen Regierungs aussetzte, die Auslieferungen an das Haager Tribunal für zulässig erklärt. Das Gericht will zuvor prüfen, ob diese Verordnung nicht der Bundesverfassung und anderen Gesetzen widerspricht, die eine Auslieferung jugoslawischer Staatsbürger untersagen. Verfassungsbeschwerde gegen die Ver-ordnung hatten Milosevics Anwälte, Milosevic-Sympatisanten aber auch 51 Mitglieder der juridischen Fakultät der Univer-sität Belgrad eingelegt. Wann und auf welche Weise Milosevic nun doch nach Den Haag ausgeliefert wird ist völlig unklar. Denn eine endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichts dürfte nicht vor Mitte Juli zu erwarten sein. Auf der anderen Seite steht die politische Führung in Belgrad unter massivem Druck des Westens. Eine Stellungnahme führender serbischer und jugoslawischer Politiker über die weitere Vorgangsweise liegt derzeit noch nicht vor.

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