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Knalleffekt in Jugoslawien: Das Bundesverfassungsgericht in Belgrad hat einen Teil der umstrittenen Präsidentenwahl vom 24. September aufgehoben. Die Opposition hatte Slobodan Milosevic Wahlfälschung vorgeworfen und als letzes Mittel den Verfassungsgerichtshof angerufen. Was bedeutet nun dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes für Jugoslawien. Aus Belgrad Christian Wehrschütz:

Text:

In der Erklärung des Verfassungsgerichtshofes heißt es wörtlich, von der Annullierung sei jener Teil der Wahl betroffen, der mit der Wahl, der Feststellung und der Bekanntgabe der Ergebnisse in Zusammenhang stehe. Die Entscheidung wurde vom Gericht nach vierstündiger Sitzung einstimmig getroffen. Was der Beschluß bedeutet ist noch unklar, denn Deteils der Entscheidung wurden noch nicht veröffentlicht. Möglich sind eine Neuauszählung des ersten Wahlganges, eine Annullierung der Wahl im Kosovo oder eine Wiederholung des gesamten ersten Wahlganges. Mit dieser letzten Variante rechnet auch ein führender Politiker der Opposition, doch Klarheit gibt es nicht. Die Opposition hatte vor allem die 142.000 Stimmen der Kosovo-Albaner für Milosevic sowie Unregelmäßigkeiten in zwei südserbischen Wahlkreisen beanstandet. Mit Massenkundgebungen, Blockaden und Streiks versucht die Opposition seit Tagen, Slobodan Milosevic zur Anerkennung des Sieges von Vojislav Kostunica zu zwingen.

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