Milosevic und Verfassung
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Berichte Serbien
In ihrer Beschwerde an das Verfassungsgericht verweisen Milo-sevics Rechtsanwälte darauf, daß weder ein Gesetz und schon gar nicht eine Verfassung durch eine Verordnung geändert werden könne. Derartige Änderungen seien ausschließlich dem Bundesparlament vorbehalten. Außerdem habe die Bundesregierung mit dieser Verordnung auch eine Materie geregelt, die nicht in ihre Zuständigkeit, sondern in die der jugoslawischen Teilre-publiken falle. Milosevics Anwälte haben noch viele weitere Verstöße aufgezählt, die die Regierung begangenen habe. Daß die Verordnung daher verfassungswidrig sei, behaupten nicht nur die Anwälte oder Milosevic_Sympatisanten, sondern auch 51 Professoren der Juridischen Fakultät der Universität Belgrad, die sich ebenfalls an das Verfassungsgericht gewandt haben. Die Regierung arguentiert, daß Jugoslawien durch die Aufnahme in die UNO auch zur Zusammenarbeit mit dem Haager Tribunal verpflichtet sei. Da ein Gesetz am Widerstand des Koalitions-partners aus Montenegro gescheitert sei, habe diese Verordnung erlassen werden müssen. Wie die Entscheidung des Gerichtshofes unter rein juristischen Aspekten lauten müßte, ist wenig zweifelhaft; angesichts des enormen westlichen Drucks und des großen serbischen Finanzbedarfs dürften juristische Fragen jedoch eher zweitrangig sein.