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Gesetz zum Haager Tribunal in Serbien

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Berichte Serbien
In Belgrad hat dasjugoslawische Bundesparlament ein Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Haager Kriegsverbrecher Tribunal verabschiedet. Das Gesetz regelt auch die Auslie-ferung jugoslawischer Staatsbürger an das Tribunal. Daß nun ein Gesetz verabschiedet werden konnte liegt daran, daß die USA massiven Druck auf Jugoslawien ausgeübt haben. Washington drohte mit dem Aussetzen der Finanzhilfe und dem Entzug der internationalen Unterstützung, sollte Belgrad nicht mit dem Tribunal kooperieren. Nach der nunmehrigen Verabschiedung des Gesetzes sind weitere Auslieferungen mutmaßlicher Kriegsverbrecher bereits in den kommenden Tagen zu erwarten. Aus Belgrad berichtet Christian Wehrschütz:

Das vom Bundesparlament in Belgrad verabschiedete Gesetz sieht bei der Auslieferung ein mehrstufiges Verfahren vor. Das zuständige Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Auslieferung gegeben sind. Diese Prüfung ist eine formelle und keine materielle, sprich inhaltliche. So wird untersucht, ob eine Richter des Tribunals die Anlage bestätigt hat, ob es sich um eine Straftat handelt für die das Tribunal zuständig ist und ob die Tat auch nach jugoslawischem und serbischem Recht strafbar ist. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so wird dem Auslieferungsantrag stattgegeben. Daraufhin hat der Beklagte drei Tage Zeit zu berufen. Die nächst höhere Instanz muß dann ebenfalls binnen drei Tagen darüber entscheiden, wobei ein weiteres Rechtsmittel gegen eine bestätigende Entscheidung dann nicht zulässig ist. Die Auslieferung verfügt dann das jugoslawische Justizministerium, die vom serbischen Innenministerium durchgeführt wird. Die gesetzten Fristen bedeuten, daß bereits in den kommenden zehn Tagen mit Auslieferungen gerechnet werden kann.

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