Gesetz zum Haager Tribunal in Serbien
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Berichte Serbien
Das vom Bundesparlament in Belgrad verabschiedete Gesetz sieht bei der Auslieferung ein mehrstufiges Verfahren vor. Das zuständige Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Auslieferung gegeben sind. Diese Prüfung ist eine formelle und keine materielle, sprich inhaltliche. So wird untersucht, ob eine Richter des Tribunals die Anlage bestätigt hat, ob es sich um eine Straftat handelt für die das Tribunal zuständig ist und ob die Tat auch nach jugoslawischem und serbischem Recht strafbar ist. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so wird dem Auslieferungsantrag stattgegeben. Daraufhin hat der Beklagte drei Tage Zeit zu berufen. Die nächst höhere Instanz muß dann ebenfalls binnen drei Tagen darüber entscheiden, wobei ein weiteres Rechtsmittel gegen eine bestätigende Entscheidung dann nicht zulässig ist. Die Auslieferung verfügt dann das jugoslawische Justizministerium, die vom serbischen Innenministerium durchgeführt wird. Die gesetzten Fristen bedeuten, daß bereits in den kommenden zehn Tagen mit Auslieferungen gerechnet werden kann.