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Wahlgesetz in Serbien

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Das serbische Parlament in Belgrad hat ein neues Gesetz über die Wahl des Präsidenten verabschiedet. Gestrichen wurde die Bestimmung, daß bei der Stichwahl mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten teilnehmen müssen, damit die Wahl gültig ist. An dieser Bestimmung ist die Stichwahl Mitte Oktober gescheitert. Aus Belgrad berichtet Christian Wehrschütz:

Mit der Reform des Wahlgesetzes hat das Parlament in Belgrad den Weg für die Wiederholung der serbischen Präsidentenwahl geebnet. Alle reformorientierten Parteien waren sich einig, die Wahl erst zu wiederholen, wenn für die Gültigkeit der Stichwahl nicht mehr eine qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. An dieser Bestimmung ist Vojislav Kostunica gescheitert, der die Stichwahl Mitte Oktober sonst klar gewonnen hätte. Möglich wurde die Gesetzesnovelle, weil Kostunica und Serbiens Ministerpräsident Zoran Djindjic eine Art Burgfrieden geschossen haben. Wie lange dieser anhält ist allerdings fraglich. Beide Politiker und das serbische Parlament standen unter massivem Zeitdruck. Denn das Mandat des amtierenden serbischen Präsidenten läuft bereits Anfang Jänner ab. Die Wahl soll daher Anfang Dezember stattfinden.

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