Waffenruhe für Südserbien
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Das Waffenstillstandsabkommen verpflichtet albanische Frei-schärler sowie alle serbischen und jugoslawischen Sicherheits-kräfte zu bedingungsloser Feuerpause. Das Abkommen gilt für alle bewaffneten Kräfte in und in unmittelbarer Nähe der fünf Kilometer breiten Pufferzone. Zugestanden wird nur das Recht auf angemessene Selbstverteidigung. Veränderungen der Truppen sind verboten; die schweren Waffen im Raum Bujanovac sollen in die Kasernen zurückgebracht werden. In dem Abkommen erkennen Albaner und Serben an, daß der KFOR-Kommandant entscheidet unter welchen Bedingungen jugoslawische Streitkräfte in die Pufferzone zurückkehren. Diese Soldaten sind verpflichtet sich unparteiisch zu verhalten. Im Abkommen über die Rückkehr der jugoslawischen Truppen wird die Friedenstruppe KFOR ermäch-tigt, einen 25 Quadratkilometer großen Streifen der Pufferzone nahe der Grenze zu Mazedonien für die jugoslawischen Streit-kräfte freizugeben. Der Einmarsch in die Zone soll in den nächsten Tagen erfolgen. Zunächst sollen nur Grenzsoldaten und Polizisten ohne Panzer stationiert werden dürfen.