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Vorentscheidung zu Referendumsgesetz in Montenegro

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Berichte Montenegro
Im April will die Führung in Montenegro ein Referendum über die Loslösung von Serbien abhalten, um das ungeliebte Zusammenleben im losen Staatenbund Serbien-Montenegro zu beenden. Die EU will jedoch ein Referendum nur akzeptieren, wenn das entsprechende Gesetz europäischen Standards entspricht. Das bestehende Referendumsgesetz haben daher Experten des Europarates überprüft, die derzeit im Rahmen der Venediger Kommission in Venedig tagen. Ein Berichtsentwurf liegt bereits vor, der gewisse Auflagen für Montenegro vorsieht, über die Christian Wehrschütz berichtet:

Das 660.000 Einwohner zählende Montenegro ist in der Frage der Loslösung von Serbien gespalten, denn nur eine knappe Mehrheit ist für die Unabhängigkeit. Besonders umstritten ist daher, dass das Referendumsgesetz nur eine einfache Mehrheit für die Unabhängigkeit verlangt, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an der Abstimmung teilnimmt. In dieser heiklen Frage hat sich die Venediger Kommission nicht klar festgelegt, empfiehlt aber Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition. Klar ist die Kommission in ihrer Feststellung, dass nur jene Bürger stimmberechtigt sind, die ihren Wohnsitz in Montenegro haben. Verworfen wird damit, dass Montenegriner abstimmen können, die in Serbien leben und eher gegen die Unabhängigkeit sind. Das fordern montenegrinische Opposition und Belgrad, die bisher nicht zu Verhandlungen mit der Regierung in Podgorica bereit sind. Zu Gesprächen wird es aber wohl kommen, weil nicht nur die Venediger Kommission, sondern auch die EU auf einem Dialog beharren. Daher wird die EU demnächst einen Vermittler ernennen, der beide Lage an einen Tisch bringen soll, um eine spannungsfreie Durchführung des Referendums zu gewährleisten.

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