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Kroatien und Österreich vor Einigung über Entschädigung

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Berichte Kroatien
Österreich und Kroatien haben sich auf ein Abkommen geeinigt, mit dem die Entschädigung von deutschen Altösterreichern geregelt wird, die bis 1945 in Kroatien gelebt haben. Der Vertrag ist auf Regierungsebene bereits ausverhandelt, muss aber noch von den beiden Parlamenten ratifiziert werden. Bis zum Zweiten Weltkriegs war die deutsche Volksgruppe die größte Minderheit im Königreich Jugoslawien. Allein in Kroatien lebten 155.000 deutsche Altösterreicher, vor allem Donauschwaben. Mit Kriegsende folgten Flucht und Vertreibung, wobei die verbliebenen Reste im kommunistischen Jugoslawien unterdrückt wurden. Nunmehr leben in Kroatien nur noch 3.300 deutsche Altösterreicher. Sie sind als nationale Minderheit anerkannt und haben auch einen Abgeordneten im kroatischen Parlament. Über das Entschädigungsabkommen berichtet aus Zagreb unser Korrespondent Christian Wehrschütz:

Die Verhandlungen z über das Entschädigungsabkommen dauerten drei Jahre und waren auf technischer Ebene im April abgeschlossen. Die Regierung in Zagreb billigte jüngst den Vertrag, wohl auch ein Zeichen der Dankbarkeit gegenüber Österreich, das Kroatien auf dem Weg Richtung EU so tatkräftig unterstützt. Der Vertrag sieht vor, dass alle natürlichen Personen und deren Erben, die 1944/45 enteignet wurden, anspruchsberechtigt sind, sofern sie nicht bereits in Österreich entschädigt wurden. Bei juristischen Personen gelten stärkere Einschränkungen. Vorgesehen sind Rückerstattung oder, wo das nicht möglich ist, eine finanzielle Abgeltung, wie das auch bei Kroaten der Fall war, die ihre Ansprüche in Kroatien bereits vor neun Jahren geltend machen konnten. Die Anträge müssen binnen sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des Abkommens gestellt werden. Eingebracht werden können die Anträge auch bei der kroatischen Botschaft in Wien. Schätzungen beziffern die enteignete Gesamtfläche in Kroatien auf 121.000 Hektar. Trotzdem rechnet der Vertreter der deutschen Minderheit im Parlament in Zagreb, Nikolaus Mack, nicht mit einer Antragsflut:

„Das geht schon auf die dritte, vierte Generation, wo die jungen Leute nicht mehr so ein großes Interesse haben. Das meiste Vermögen waren ja Kleinbesitzer, wenn man auf Land und Bauern schaut, das waren Vermögen von einem Haus oder von 10, 15 oder 20 Katastraljoch, das ist weniger als ein Hektar.“

Gelebt haben die deutschen Altösterreicher vor allem in Slawonien und in Zagreb, wo es um Wohnungen, Büros und Geschäfte geht. Das Justizministerium in Zagreb selbst erwartet, dass die Rückerstattung von etwa eintausend Liegenschaften beantrag wird. Nikolaus Mack misst dem Abkommen vor allem große moralische Bedeutung bei, weil Kroatien damit das Unrecht anerkenne, das den Donauschwaben nach 1945 zugefügt worden sei. Doch das ist nicht alles. Denn Österreich ist das erste Land, mit dem Kroatien ein derartiges Abkommen schließt, und die Beispielswirkung wird beträchtlich sein; so sind auch Italien, die USA, Israel und Slowenien an derartigen Regelungen interessiert.

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