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Kroatien und Österreich vor Einigung über Entschädigung

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Berichte Kroatien
Österreich und Kroatien haben sich auf ein Abkommen geeinigt, mit dem die Entschädigung von deutschen Altösterreichern ermöglicht wird, die bis 1945 in Kroatien gelebt haben. Der Vertrag ist auf Regierungsebene ausverhandelt, muss aber noch von den Parlamenten ratifiziert werden. Österreich ist das erste Land, mit dem Kroatien ein derartiges Abkommen schließt. Bis 1945 lebten allein in Kroatien 155.000 deutsche Altösterreicher, vor allem Donauschwaben.

Berichtsinsert: Christian Wehrschütz aus Kroatien

Insert: Nikolaus Mack, Vertreter der deutschen Minderheit

Aufsager: Christian Wehrschütz aus Kroatien

Gesamtlänge: 1’30

Im Zentrum Zagrebs steht das Kaufhaus Nama; bis 1945 gehörte es der Grazer Firma Kastner & Öhler. Ob ein Rückgabe- oder Entschädigungsanspruch besteht ist fraglich; antragsberechtigt sind nur natürliche Personen und deren Erben. Sie können ihre Ansprüche binnen sechs Monaten nach Ratifizierung des Abkommens geltend machen. Experten erwarten keine Antragsflut, denn:

„Das meiste Vermögen waren ja Kleinbesitzer, wenn man auf Land und Bauern schaut, das waren Vermögen von einem Haus oder von 10, 15 oder 20 Katastraljoch, das ist weniger als ein Hektar.“

Ossjek, das alte Essegg, war eine Hochburg der Donauschwaben. Hier hat die Minderheit ein Kulturzentrum; obwohl sie nur 3.000 Angehörige zählt, entsendet sie bei Wahlen gemeinsam mit anderen Minderheiten einen Abgeordneten ins Parlament. Offiziell anerkannt ist auch ihr Leidensweg. So wurde 2003 in Valpopovo bei Ossjek ein Denkmal für die eintausend Opfer des ehemaligen Arbeitslagers errichtet, die dort 1945/46 umgekommen sind. An der Gedenkfeier nahmen auch Vertreter Kroatiens teil.

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