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Religionsgesetz im Kosvo verabschiedet

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Religion Aktuell 07092006 Religionsgesetz im Kosovo beschlossen Wehrschütz Mod

Im Kosovo hat das Parlament ein Gesetz über die Freiheit der Religionsausübung beschlossen. Geregelt sind darin bis zu einem gewissen Grad auch Rechte und Pflichten von Priestern und Religionsgemeinschaften. Als solche anerkannt werden die Islamische Gemeinschaft, die serbisch-orthodoxe, die katholische und die evangelische Kirche sowie die jüdische Religionsgemeinschaft. Zustande gekommen ist das Gesetz auf Initiative des österreichischen Außenministeriums. Verhandlungen über das Gesetz fanden daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit mehrmals in Österreich statt. Den Entwurf des Gesetzes hat ein österreichischer Jurist verfasst. Über Inhalt und Bedeutung des Religionsgesetzes bericht aus Belgrad unser Balkan-Korrespondent Christian Wehrschütz:

Die große Bedeutung des Gesetzes über die Freiheit der Religionsausübung liegt zunächst darin, dass dem Text alle traditionellen Religionsgemeinschaften zugestimmt haben. Das ist umso bemerkenswerter, weil bei den Status-Verhandlungen in Wien, Serben und Albaner bisher keinen Kompromiss beim Schutz von Kirchen und Klöstern erzielt haben. In diesem Zusammenhang legt das Gesetz etwa fest, dass die Polizei nur aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in Kirchen aktiv werden kann. Außerdem wird Gläubigen der freie Zugang garantiert; das gilt auch für ihren Transport und ist besonders wichtig, weil die Bewegungsfreiheit der serbischen Minderheit noch nicht völlig gewährleistet ist. Garantiert werden durch das Religionsgesetz das Beichtgeheimnis sowie die Seelsorge für Kranke und Häftlinge. In finanzieller Hinsicht werden den Kirchen gewisse Steuerbefreiungen eingeräumt, wobei auch die Freiheit des Religionsunterrichts festgelegt wird. Das Gesetz über die Freiheit der Religionsausübung definiert den Kosovo alsreligiös neutrale Provinz. Es gibt keine offizielle Religion, Behörden und Kirchen sind getrennt, werden aber zu Toleranz und Dialog verpflichtet. Eingeräumt wird den Religionsgemeinschaften der Zugang zu den staatlichen Medien, Priester sind sozial- und pensionsversichert und die Verwaltung genießt eine gewisse Autonomie. Außerdem können die Kirchen auf internationaler Ebene agieren; das ist vor allem für die serbische Orthodoxie sehr wichtig, sollte der Kosovo ein unabhängiger Staat werden. Dem einzelnen Gläubigen wiederum werden alle international üblichen Rechte einer freien Religionsausübung eingeräumt, wobei Gläubige und Kirchen per Gesetz verpflichtet sind alles zu unterlassen, was religiösen oder ethnischen Hass schüren könnte, dessen Folgen in der ehemaligen serbischen Unruheprovinz noch deutlich in Erinnerung sind.

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