Prozeß gegen österreichischen Polizisten
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Berichte Kosovo
Die Verhandlung gegen den Österreicher findet in Abwesenheit statt, weil der Polizist im Februar 2002, unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe, von Beamten des Innen-ministeriums nach Österreich gebracht wurde. Begründet wurde diese Vorgangsweise damit, dass der Polizist psychische Probleme gehabt habe und bei einer Untersuchungs-haft im Kosovo unter Albanern sein Leben bedroht hätte sein können. Daher sitzen der-zeit nur zwei mutmaßliche albanische Mittäter in Haft. Diese beiden und der österrei-chische Polizist sind angeklagt, einen Häftling im Kosovo misshandelt zu haben. Weitere Anklagepunkte sind Gewaltanwendung, das Erpressen eines Geständnisses, Amtsmiss-brauch und Falschaussage. All diese Straftaten werden jeweils mit drei bis fünf Jahren Haft geahndet. Durchgeführt wird der Prozess vor allem von den Justizbehörden der UNO. Den Vorsitz führt ein Richter aus Mauritius, der eine Beisitzer ist Kanandier und nur der dritte Richter ist Albaner. Der Staatsanwalt kommt von den Philippinen, während der Pflichtverteidiger des Österreichers und der Anwalt der zwei anwesenden Ange-klagten Albaner sind. Angewendet wird das Straf- und Strafprozessrecht des Kosovo und des ehemaligen Jugoslawien. Die Verhandlung ist zunächst auf zwei Tage anberaumt. Wann ein Urteil erster Instanz zu erwarten ist, steht derzeit trotzdem noch nicht fest.