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Durchschnittliche Stimmbeteiligung aber Referendum gültig

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Berichte Bosnien
Im serbischen Landesteil von Bosnien und Herzegowina ist gestern ein umstrittenes Referendum friedlich verlaufen. Dabei sprach sich eine klare Mehrheit dafür aus, dass der 9. Jänner weiter der Feiertag der sogenannten Republika Srpska bleibt. Diesen Feiertag hat der bosnische Verfassungsgerichtshof aufgehoben, weil er die Kroaten und Bosniaken diskriminiert, die im serbischen Teilstaat leben. Aus Banja Luka berichtet unser Korrespondent Christian Wehrschütz:



Ein endgültiges Ergebnis des Referendums wird erst heute Mittag vorliegen; nach Auszählung von 71 Prozent der Stimmlokale ist aber klar, dass mehr als 99 Prozent für den 9. Jänner als Feiertag gestimmt haben. Stimmberechtigt waren 1,2 Millionen Bürger; die Wahlkommission in Banja Luka schätzt, dass die Beteiligung bei etwa 60 Prozent gelegen haben wird. Für die Gültigkeit des Referendums musste mehr als die Hälfte der Bürger abstimmen. Das Referendum boykottierten Bosniaken und Kroaten, die aber weniger als 20 Prozent der Bewohner der Republika Srpska ausmachen. Deren Präsident, Milorad Dodik, betonte den friedlichen Ablauf der Abstimmung; Dodik forderte neuerlich eine Reform des Verfassungsgerichtshofes, dem noch immer drei Ausländer als Richter angehören. Von dem Referendum dürfte sich Dodik auch politischen Rückenwind für die Lokalwahlen erwarten, die kommenden Sonntag stattfinden. Danach wird das Parlament des serbischen Teilstaates eine Änderung des Gesetzes über die Feiertage beschließen; am 9. Jänner werde aber weiter die Gründung des serbischen Teilstaates gefeiert werden, betonte dessen Regierungschefin , Zeljka Zvijanovic,



„Wir werden voraussichtlich das Gesetz über die Feiertage dahin gehend ändern, dass die Verpflichtung gestrichen wird, diesen Tag der Republik zu feiern. Denn jene Bürger der Republika Srpska, die sich mit diesem Feiertag nicht identifizieren können, werden dazu nicht verpflichtet sein. Damit werden wir aus unserer Sicht alles erfüllen, was von uns verlangt wurde. Ich möchte, dass wir alle in Bosnien und Herzegowina aus diesem Tag eine große Lehre ziehen; sie heißt: wenn wir gemeinsam leben wollen, müssen wir einander achten.“



Ob dem Verfassungsgerichtshof diese Anpassung genügt oder ob es eine neuerliche Klage gegen diesen Feiertag geben wird, bleibt abzuwarten. Eine Achtung des Urteils forderten auch der Hohe Internationale Repräsentant für Bosnien, der Österreicher, Valentin Inzko, und westliche Diplomaten. Auch deren Reaktion auf die geplante Gesetzesänderung bleibt abzuwarten.
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