Verfassungsreform in Bosnien
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Berichte Bosnien
Der Friedensvertrag von Dayton beendete zwar den Krieg in Bosnien. Gleichzeitig schuf er aber einen Staat, der aus zwei Teilstaaten, einem autonomen Distrikt, drei Völkern und einer ungeheuren Bürokratie besteht. So gibt es in Bosnien mit seinen weniger als vier Millionen Einwohnern mehr als 10 Parlamente und mehr als 200 Minister. Wegen der Vorbehalte zwischen Bosnjaken, Kroaten und Serben hatte der Zentralstaat kaum Kompetenzen; sie wurden in den vergangenen Jahren langsam erweitert und sollen nun mit der Verfassungsreform wesentlich gestärkt werden. So wird die gesamtstaatliche Regierung erweitert und ein Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Umwelt sowie ein Landwirtschaftsministerium erhalten. Auch die Verteidigung fällt in die alleinige Zuständigkeit der Regierung. Ein Verteidigungsressort konnte bereits im Vorjahr nach langwierigen Verhandlungen gebildet werden. Gestärkt und aufgewertet werden die zwei Kammern des gesamtstaatlichen Parlaments. Bosnien wird künftig auch über einen Präsidenten mit zwei Stellevertretern verfügen. Sie ersetzen das bisherige Staatspräsidium, das aus drei Mitgliedern bestand. Weitgehend gewahrt bleibt der nationale Proporz zwischen Bosnjaken, Kroaten und Serben. Doch das ist nur ein Grund, warum diese Verfassungsreform nur als erster, großer Schritt bezeichnet werden kann, dem weitere folgen müssen. So hat Bosnien noch immer keine einheitliche Polizei und vor allem im bosnisch-kroatischen Teilstaat ist die Bürokratie enorm. Die EU hat die Verfassungsreform begrüßt. Erzwungen wurde sie jedoch von den USA, die damit wieder gezeigt haben, dass ohne USA größere Fortschritte am Balkan nicht zu erzielen sind.